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Litauen
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In Litauen ist das Portal E-Government Gateway (elektroniniai valdžios vartai) die wichtigste Plattform für den Zugang zu elektronischen Behördendiensten. Es ermöglicht natürlichen Personen, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor den Zugang zu allen elektronischen Behörden- und Verwaltungsdiensten. Auf diesem Portal stehen 594 Dienste für natürliche Personen, 406 Dienste für Unternehmen und 134 Dienste für den öffentlichen Sektor zur Verfügung.

Alle Informationen auf dem Portal sind entsprechend den wichtigsten Lebensereignissen benutzerfreundlich gegliedert: „Geburt eines Kindes“, „Arbeitsplatzverlust und Arbeitssuche“, „Unternehmensgründung“ usw. Außerdem sind alle elektronischen Dienste in verschiedene Kategorien unterteilt, wie z. B. „Gesundheitswesen“, „Migration“, „Steuern“ usw. Darüber hinaus gibt es auch ein Verzeichnis der beliebtesten Dienste. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Dienste wie die Verifizierung unterzeichneter Dokumente mit einer elektronischen Signatur sowie die Erstellung und Unterzeichnung elektronischer Dokumente (z. B. Vereinbarungen, Genehmigungen usw.) nutzen.

Verwender, die die Dienste in Anspruch nehmen möchten, müssen sich identifizieren. Das Portal ermöglicht die Identifizierung über verschiedene Quellen: Online-Banking oder andere elektronische Identifizierungslösungen. Die Identifizierung von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern ist über eIDAS möglich.

Hinsichtlich öffentlicher Urkunden ist das staatliche Registerzentrum die zuständige Behörde für die meisten der aufgeführten Urkunden. Diese Einrichtung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern der Republik Litauen, Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie Dokumente zur Namensänderung und Elternschaft anzufordern. Die Ausstellung öffentlicher Urkunden im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit (Personalausweise und Reisepässe) und die Ausstellung polizeilicher Führungszeugnisse werden vom Ministerium des Innern der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos vidaus reikalų ministerija) überwacht, während die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt.

Bezüglich elektronischer Behördendienste erfolgt die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, derzeit unter der Aufsicht des Dienstes für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe des Ministeriums für Justiz der Republik Litauen (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba prie Lietuvos Respublikos teisingumo ministerijos). Die Einleitung eines Zivilverfahrens online und die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente erfolgt unter der Aufsicht der litauischen nationalen Gerichtsverwaltung (Nacionalinė teismų administracija), und die Teilnahme an Zwangsversteigerungen, die Gründung von Unternehmen und der Zugang zu Informationen über Unternehmen unter der Aufsicht des staatlichen Unternehmens Registerzentrum (Registrų centras).

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