In Litauen ist das Portal E-Government Gateway (elektroniniai valdžios vartai) die wichtigste Plattform für den Zugang zu elektronischen Behördendiensten. Es ermöglicht natürlichen Personen, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor den Zugang zu allen elektronischen Behörden- und Verwaltungsdiensten. Auf diesem Portal stehen 594 Dienste für natürliche Personen, 406 Dienste für Unternehmen und 134 Dienste für den öffentlichen Sektor zur Verfügung.
Alle Informationen auf dem Portal sind entsprechend den wichtigsten Lebensereignissen benutzerfreundlich gegliedert: „Geburt eines Kindes“, „Arbeitsplatzverlust und Arbeitssuche“, „Unternehmensgründung“ usw. Außerdem sind alle elektronischen Dienste in verschiedene Kategorien unterteilt, wie z. B. „Gesundheitswesen“, „Migration“, „Steuern“ usw. Darüber hinaus gibt es auch ein Verzeichnis der beliebtesten Dienste. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Dienste wie die Verifizierung unterzeichneter Dokumente mit einer elektronischen Signatur sowie die Erstellung und Unterzeichnung elektronischer Dokumente (z. B. Vereinbarungen, Genehmigungen usw.) nutzen.
Verwender, die die Dienste in Anspruch nehmen möchten, müssen sich identifizieren. Das Portal ermöglicht die Identifizierung über verschiedene Quellen: Online-Banking oder andere elektronische Identifizierungslösungen. Die Identifizierung von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern ist über eIDAS möglich.
Hinsichtlich öffentlicher Urkunden ist das staatliche Registerzentrum die zuständige Behörde für die meisten der aufgeführten Urkunden. Diese Einrichtung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern der Republik Litauen, Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie Dokumente zur Namensänderung und Elternschaft anzufordern. Die Ausstellung öffentlicher Urkunden im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit (Personalausweise und Reisepässe) und die Ausstellung polizeilicher Führungszeugnisse werden vom Ministerium des Innern der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos vidaus reikalų ministerija) überwacht, während die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt.
Bezüglich elektronischer Behördendienste erfolgt die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, derzeit unter der Aufsicht des Dienstes für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe des Ministeriums für Justiz der Republik Litauen (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba prie Lietuvos Respublikos teisingumo ministerijos). Die Einleitung eines Zivilverfahrens online und die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente erfolgt unter der Aufsicht der litauischen nationalen Gerichtsverwaltung (Nacionalinė teismų administracija), und die Teilnahme an Zwangsversteigerungen, die Gründung von Unternehmen und der Zugang zu Informationen über Unternehmen unter der Aufsicht des staatlichen Unternehmens Registerzentrum (Registrų centras).
Zweck und Umfang:
Im Februar 2022 wurde ein neues Informationssystem für Prozesskostenhilfe (TEISIS) eingerichtet, um die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba) zu verbessern. Über dieses System können natürliche Personen auf verbindlicher Grundlage Hilfe von den Rechtsbeiständen/Bevollmächtigten anfordern und direkt vom System Mitteilungen über ihre ausgewählten Rechtsbeistände/Bevollmächtigten erhalten. Eine natürliche Person kann Prozesskostenhilfe entweder im Rahmen von persönlichen Treffen, interaktiven Konsultationen oder schriftlich beantragen. Sie kann eines der verfügbaren Themen der Prozesskostenhilfe 1 auswählen und den Bedarf an Rechtsberatung schriftlich beschreiben. In dem System kann eine natürliche Person auswählen, in welcher EU-Amtssprache sie Rechtsberatung erhalten möchte. Die Prozesskostenhilfe ist in primäre und sekundäre Prozesskostenhilfe unterteilt.
Angelegenheiten der primären Prozesskostenhilfe:
- Anträge auf einvernehmliche Scheidung beider Ehegatten
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Erklärungen in Bezug auf den Erlass einer gerichtlichen Anordnung
- Einwände gegen die Erklärung des Gläubigers
- Anträge auf Erteilung einer gerichtlichen Genehmigung für den Verkauf oder die Beleihung von Immobilien
- Anträge auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung zur Annahme einer Erbschaft
- Anträge auf vorherige gerichtliche Genehmigung für Transaktionen, die das Vermögen einer Person betreffen, die in einem bestimmten Bereich geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist
Falls erforderlich, helfen die Personen, die primäre Prozesskostenhilfe leisten, beim Ausfüllen oder Vervollständigen folgender Unterlagen:
- Anträge auf obligatorische Mediation
- Anträge auf sekundäre staatlich garantierte Prozesskostenhilfe
Die primäre Prozesskostenhilfe umfasst:
- Beratung in Fällen außergerichtlicher Streitbeilegung
- Schritte in Richtung einer friedlichen Beilegung des Rechtsstreits und der Ausarbeitung eines entsprechenden Vergleichs
Sie umfasst jedoch nicht:
- Ausfüllen der bei der Steuerverwaltung einzureichenden Erklärungen
Angelegenheiten der sekundären Prozesskostenhilfe:
- Vorbereitung von Schriftsätzen, Verteidigung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Vollstreckungsverfahren
- Vertretung bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, sofern ein solches Verfahren durch Gesetz oder eine gerichtliche Entscheidung vorgeschrieben ist
- Erstattung der Prozesskosten in Zivilverfahren
- Erstattung der Prozesskosten in Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren
- Erstattung der Kosten für Gerichtsverfahren wegen behördlichen Fehlverhaltens
- Erstattung der Kosten einer Nebenklage im Rahmen eines Strafverfahrens
Zuständige Behörde: Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe des Ministeriums für Justiz der Republik Litauen (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba prie Lietuvos Respublikos teisingumo ministerijos)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Primäre Prozesskostenhilfe wird folgenden Personen gewährt:
- Bürgerinnen und Bürger der Republik Litauen
- Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Natürlichen Personen, die sich rechtmäßig in der Republik Litauen und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhalten
- Personen, die in internationalen Übereinkommen der Republik Litauen und unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union genannt sind
- Sekundäre Prozesskostenhilfe wird folgenden Personen gewährt:
- Bürgerinnen und Bürger der Republik Litauen, Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie anderen natürlichen Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Republik Litauen und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Vermögen und Jahreseinkommen die im Gesetz über die staatlich garantierte Prozesskostenhilfe 2 festgelegten Beträge für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe nicht übersteigen.
- Bürgerinnen und Bürger der Republik Litauen, Bürgerinnen und Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie anderen natürlichen Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Republik Litauen und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Artikel 12 des Gesetzes über die staatlich garantierte Prozesskostenhilfe 2 genannt sind, in dem 17 verschiedene Personengruppen festgelegt sind, die unabhängig vom Vermögen der Person (Familie) und vom persönlichen Einkommen Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe haben.
- Anderen Personen, die in den internationalen Übereinkommen der Republik Litauen und den unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union genannt sind und deren Vermögen und Jahreseinkommen die staatlich festgelegten Vermögens- und Einkommensgrenzen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe nicht überschreiten oder die in Artikel 12 des Gesetzes über die staatlich garantierte Prozesskostenhilfe 2 genannt sind.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
- Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway.
- Einzureichende Unterlagen: Im Rahmen der primären Prozesskostenhilfe werden von den Antragstellern keine Unterlagen angefordert. Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Antragsteller gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:
- einen Antrag auf staatlich garantierte Prozesskostenhilfe
- Unterlagen, die die persönliche Forderung begründen
- Unterlagen, die das Recht einer Person auf staatlich garantierte Prozesskostenhilfe belegen
- die Einwilligung des Rechtsanwalts, wenn gewünscht wird, dass die sekundäre Prozesskostenhilfe von einem Rechtsanwalt erbracht wird, der nicht im Verzeichnis der Rechtsanwälte aufgeführt ist, die sekundäre Prozesskostenhilfe anbieten
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die primäre Prozesskostenhilfe ist kostenlos. Die Kosten der sekundären Prozesskostenhilfe können abhängig von den Einkommensverhältnissen der natürlichen Person entweder vollständig, teilweise oder gar nicht vom Staat übernommen werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten der sekundären Prozesskostenhilfe sind hier verfügbar.
Links: https://teisis.lt/external/home/main
1 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Zivilrecht und Zivilverfahren, Strafrecht, Strafverfahren, Familienrecht, Arbeitsrecht, Eigentumsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sonstiges.
2 Abrufbar unter: https://e-seimas.lrs.lt/portal/legalAct/lt/TAD/TAIS.98693/asr
In Litauen ist es nicht möglich, Schadensersatzansprüche online geltend zu machen. Weitere Informationen zu Entschädigungsverfahren in Litauen sind in den Informationsblättern des EJN (Europäisches Justizielles Netz) verfügbar.
Zweck und Umfang: In Litauen ist es möglich, über das E-Service-Portal der litauischen Gerichte (Lietuvos teismų elektroninių paslaugų portalas) ein Zivilverfahren online einzuleiten. Neben der Online-Einleitung eines Verfahrens können Verwender auch die Audioaufzeichnungen der Gerichtsverhandlungen anhören, sich mit den Gerichtsverfahren und Formularen vertraut machen und Schriftstücke an das Gericht übermitteln, die Dokumente gemäß den vorbereiteten Formularen ausfüllen, Mitteilungen über die Zulassung der Dokumente, die festgestellten Fehler, die mündlichen Verhandlungen in der Rechtssache erhalten und die vom Gericht verhängten Geldbußen sowie die auferlegten Prozesskosten und die bei Gericht anfallenden Gebühren bezahlen.
Zuständige Behörde: Nationale Gerichtsverwaltung Litauens (Nacionalinė teismų administracija)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der elektronische Dienst richtet sich an natürliche Personen (natürliche Personen sowie gesetzliche Vertreter von Minderjährigen und unter Betreuung stehenden Erwachsenen), juristische Personen und Rechtsanwälte.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway. Interessierte Parteien können über elektronische Signaturen, Online-Banking, Personalausweise oder gerichtlich ausgegebene Daten Zugang zum Portal erhalten.
- Einzureichende Unterlagen: Je nach Art des Verfahrens müssen möglicherweise Unterlagen eingereicht werden. Das Portal stellt eine Vielzahl vorbereiteter Formulare bereit, die von natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsanwälten ausgefüllt werden müssen, um ein Verfahren einleiten zu können.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Links: https://e.teismas.lt/lt/public/home/
Weitere Informationen über Möglichkeiten, in Litauen ein Gerichtsverfahren online einzuleiten, sind auch im Informationsblatt des EJN verfügbar.
Zweck und Umfang: Natürliche und juristische Personen sowie Rechtsanwälte können ihre Einwilligung zur elektronischen Übermittlung gerichtlicher Dokumente durch das elektronische Ausfüllen eines Formulars erteilen. Durch die Einwilligung in die elektronische Übermittlung kann der Verwender den Stand seines Verfahrens online einsehen, Mitteilungen über die Zulassung der Dokumente, die festgestellten Fehler und die mündlichen Verhandlungen in der Rechtssache erhalten und vom Gericht verhängte Geldbußen online bezahlen. Die Verfahrensbeteiligten, die Zivil- oder Verwaltungsverfahren elektronisch einleiten, zahlen nur 75 % der bei Gericht anfallenden Gebühren.
Zuständige Behörde: Nationale Gerichtsverwaltung Litauens (Nacionalinė teismų administracija)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der elektronische Dienst richtet sich an natürliche Personen (natürliche Personen sowie gesetzliche Vertreter von Minderjährigen und unter Betreuung stehenden Erwachsenen), juristische Personen und Rechtsanwälte.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway. Interessierte Parteien können über elektronische Signaturen, Online-Banking, Personalausweise oder gerichtlich ausgegebene Daten Zugang zum Portal erhalten.
- Einzureichende Unterlagen: Das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular zur Einwilligung.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Sobald die Einwilligung eingegangen und genehmigt ist, können die Justizbehörden Mitteilungen, Belege und Ladungen elektronisch übermitteln.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Links: https://e.teismas.lt/lt/public/home/
Weitere Informationen über die Zustellung gerichtlicher Dokumente in Litauen sind auch im Serving documents (recast) verfügbar.
Zweck und Umfang: Online durchzuführende Versteigerungen in Litauen werden über das System für Online-Versteigerungen (Varžytynės ir aukcionai) organisiert. Das Informationssystem ermöglicht es Einwohnern und Unternehmen, per Fernzugriff an elektronischen Zwangsversteigerungen teilzunehmen, die von Gerichtsvollziehern und Insolvenzverwaltern durchgeführt werden, sowie an Online-Versteigerungen zum Verkauf von staatlichem und kommunalem Eigentum. Personen können sich unter Berücksichtigung des geringsten Gebots aktiv an Online-Versteigerungen und Zwangsversteigerungen beteiligen. Elektronische Dienste in diesem Bereich werden von Gerichtsvollziehern, Insolvenzverwaltern, staatlichen Unternehmen, der staatlichen Immobilienbank (Turto bankas) und Gemeinden sowie anderen staatlichen und privaten Sektoren angeboten. Über das System für Online-Versteigerungen können Einwohner und Unternehmen an Online-Versteigerungen hinsichtlich des Verkaufs von Immobilien (Gebäude und/oder Grundstücke), Aktien, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung (z. B. Fertigungsmaschinen) teilnehmen.
Zuständige Behörde: Staatliches Unternehmen Registerzentrum (Registrų centras)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Online-Dienst richtet sich an natürliche Personen und Unternehmen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway.
- Einzureichende Unterlagen: Personen müssen ihre Identität mithilfe der auf der Website angebotenen Möglichkeiten zur Identifizierung bestätigen, ihre Kontaktdaten angeben, die Kontonummer, auf die die Registrierungsgebühr bzw. die Sicherheitsleistung des Teilnehmers zurückerstattet werden soll, falls die Person bei der Versteigerung nicht erfolgreich war, sich mit dem Verfahren für die Teilnahme an der Versteigerung vertraut machen und die Registrierungsgebühr bzw. die Sicherheitsleistung für die Teilnahme bei der Registrierung bezahlen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos. Personen, die an einer bestimmten Versteigerung teilnehmen möchten, müssen die Registrierungsgebühr (falls zutreffend) und die Sicherheitsleistung für die Teilnahme bezahlen, deren Höhe in der Bekanntmachung der Versteigerung angegeben ist.
Wenn es möglich oder vorgeschrieben ist, können Verfahrensteilnehmer über das Portal e.teismas.lt ein gerichtliches Mediationsverfahren durchführen. Anträge auf Durchführung eines Mediationsverfahrens können in Litauen auch direkt per Einschreiben oder E-Mail (mit elektronischer Unterschrift) an den Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba) übermittelt werden.
Werden Anfragen per Einschreiben oder auf elektronischem Wege versandt, ist eine Kopie des Identitätsausweises der am Streit beteiligten Partei beizufügen.
Bei Zweifeln an der Echtheit der Kopie eines Identitätsausweises ist der Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe berechtigt, von der Partei, die eine Kopie des Identitätsausweises eingereicht hat, die Vorlage des Originaldokuments oder einer von einem Notar oder einer anderen zur Vornahme notarieller Handlungen berechtigten Person beglaubigten Kopie zu verlangen.
Weitere Informationen über Mediationsdienste sind hier und im Informationsblatt des EJN verfügbar.
Gründung von Gesellschaften
Zweck und Umfang:
Folgende juristische Personen können vom staatlichen Unternehmen Registerzentrum (Registrų centras) elektronisch eingetragen werden:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Personengesellschaften
- kleine Gemeinschaften
- öffentliche Einrichtungen
- Wohltätigkeits- und Unterstützungsfonds
Zweigniederlassungen europäischer Unternehmen, Aktiengesellschaften, nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften oder Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sind, können ebenfalls auf elektronischem Wege gegründet werden.
Im Register der juristischen Personen werden juristische Personen, ihre Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros, Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros ausländischer juristischer Personen und anderer Organisationen eingetragen. Es werden Daten, Informationen und Dokumente über diese juristischen Personen eingetragen, aufgezeichnet, gesammelt, erfasst, verarbeitet, organisiert, gespeichert und bereitgestellt.
Das Register der juristischen Personen enthält vollständige Informationen (und historische Daten) über die Rechtsform und den Status von juristischen Personen, ihre Tätigkeitsbereiche, die Größe und Struktur des genehmigten Kapitals, die Mitglieder der alleinigen und kollektiven Leitungsorgane usw. Das Register der juristischen Personen enthält auch Daten über den Alleinaktionär einer Aktiengesellschaft und einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft. Daten zu Mitgliedern, Teilnehmern und Aktionären von acht der wichtigsten Rechtsformen juristischer Personen werden im Informationssystem für Teilnehmer juristischer Personen (JADIS) verarbeitet. Daten zu wirtschaftlichen Eigentümern aller Arten von juristischen Personen werden im Untersystem für wirtschaftliche Eigentümer juristischer Personen (JANGIS) von JADIS verarbeitet.
Die meisten Unternehmen müssen seit 2004 ihre Jahresabschlüsse beim Register der juristischen Personen einreichen.
Zuständige Behörde: Staatliches Unternehmen Registerzentrum (Registrų centras)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Alle natürlichen und juristischen Personen, die eine Gesellschaft eintragen lassen möchten.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway.
- Einzureichende Unterlagen: Dies hängt von der Rechtsform der juristischen Person ab.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der eingetragenen juristischen Person. Vollständige Informationen zu den Preiskategorien sind hier verfügbar.
Link: https://www.registrucentras.lt/p/671
Zugang zu Informationen über Unternehmen
Zweck und Umfang: Mithilfe des nachfolgend beschriebenen Dienstes können Informationen über Unternehmen eingeholt werden.
Die Website des staatlichen Unternehmens Registerzentrum (Registrų centras) enthält eine Datenbank mit allen in Litauen registrierten juristischen Personen. Jede juristische Person hat einen spezifischen Code, einen Namen, eine Adresse, eine Rechtsform1 und einen Rechtsstatus2. Jede Person, die dem Registerführer des Registers der juristischen Personen den Code oder den Namen der juristischen Person mitgeteilt hat, hat das Recht, kostenlos online Daten über Namen, Code, Rechtsform, eingetragenen Sitz (Adresse), Rechtsstatus, beschränkte Tätigkeiten der juristischen Person, geltende internationale Sanktionen und das Datum der Löschung der juristischen Person aus dem Register der juristischen Personen zu erhalten.
Darüber hinaus enthält das Register der juristischen Personen Informationen über die Eintragung einer juristischen Person, die Eintragung von Änderungen ihrer Daten oder kostenlose Informationen in einer elektronischen Veröffentlichung, die vom Registerführer genehmigt wurde.
Zuständige Behörde: Staatliches Registerzentrum (Registrų centras)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine
- Einzureichende Unterlagen: Keine
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Diese Dienste sind kostenlos.
Links:
https://www.registrucentras.lt/jar/p/
https://www.registrucentras.lt/p/121
Es ist möglich, Registerauszüge und Kopien von Dokumenten, einschließlich Finanzunterlagen, gegen Zahlung einer Gebühr auf elektronischem Wege anzufordern.
Zuständige Behörde: Staatliches Unternehmen Registerzentrum (Registrų centras)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Alle natürlichen und juristischen Personen, die einen Registerauszug oder eine Kopie eines Dokuments erhalten möchten.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Authentifizierung erfolgt über das E-Government Gateway.
- Einzureichende Unterlagen: Antrag auf Bereitstellung von Daten aus dem Register der juristischen Personen
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art des Registerauszugs oder des Dokuments. Vollständige Informationen zu den Preiskategorien sind hier verfügbar.
Link: https://www.registrucentras.lt/p/784
1 Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaft, kleine Gemeinschaft, öffentliche Einrichtung, Wohltätigkeits- und Unterstützungsfonds.
2 Der Rechtsstatus gibt Aufschluss über den aktuellen Status des Unternehmens und darüber, ob es sich in einem Verfahren zur Umstrukturierung, Abwicklung, Insolvenz usw. befindet oder ob derzeit keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden (kein eingetragener Rechtsstatus).
Es konnten keine öffentlichen Online-Übersetzungsdienste im Bereich Justiz ermittelt werden.