Die Website http://www.borger.dk/ ist das dänische Bürgerportal, das einen zentralen Zugang zu Informationen über Behörden und deren elektronische Behördendienste bietet.
Für den Zugriff auf öffentliche Selfservice-Dienste auf http://www.borger.dk/ und auf anderen öffentlichen Portalen ist eine MitID erforderlich. MitID ist eine persönliche elektronische ID. Es handelt sich in erster Linie um eine Smartphone-Anwendung (App), die für den Zugang zu öffentlichen Selfservice-Diensten genutzt wird. In der MitID-App können sich Bürgerinnen und Bürger mit einer persönlichen Registrierungsnummer sowie einem Reisepass oder Personalausweis registrieren und ein Konto mit einer Benutzerkennung und einem persönlichen Code einrichten. Es ist auch möglich, eine MitID persönlich vor Ort im Zentrum für Bürgerdienste zu registrieren. Das öffentliche Selfservice-Portal verbindet sich mit der App, und die Anmeldung muss über die App entweder mittels biometrischer Daten, eines QR-Codes oder eines Einmalpassworts (OTP) verifiziert werden. Wenn keine Möglichkeit besteht, die App zu verwenden, gibt es alternative Methoden wie ein tragbares Codegerät, ein Audiocodelesegerät oder einen MitID-Chip. Jede Person, die sich seit mehr als drei Monaten in Dänemark aufhält, ist im zentralen Personenstandsregister registriert. Über das System erhält jede Person eine persönliche Registrierungsnummer.
Bürgerinnen und Bürger mit ständigem Wohnsitz in Dänemark erhalten von der Gemeinde ihres Wohnortes eine persönliche Registrierungsnummer. Staatsangehörige Norwegens, Schwedens, Finnlands und Islands dürfen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark arbeiten und leben.
Nachrichten von dänischen Behörden können direkt über das persönliche digitale Postfach (Digital Post) gelesen werden, eine Online-Plattform, über die die meiste schriftliche Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern mit den Behörden abgewickelt wird. EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mit einer MitID oder einer eID aus einem anderen EU-Land können auf Digital Post zugreifen. Digital Post verfügt über mehrere verschiedene Zugangsstellen, darunter http://www.borger.dk/, http://www.mit.dk/, http://www.e-boks.dk/ und die Digital Post-App. Die Digital Post-App und http://www.borger.dk/ werden von der Agentur für Digitalisierung (Digitaliseringsstyrelsen) verwaltet.
Der Großteil der nationalen Infrastruktur für digitale Dienste (eID, NemKonto, nemLogin, MitID, Digital Post, Gesundheitskarten-App und Führerschein-App) wird von der Agentur für Digitalisierung des Ministeriums für digitale Verwaltung und Gleichstellung verwaltet. Das Ministerium für städtische, ländliche und kirchliche Angelegenheiten ist für andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Einzelpersonen sowie der Eintragung von Namen und Dokumenten für Einzelpersonen zuständig. Die örtlichen Kirchenbüros oder Gemeinden am Wohnort der jeweiligen Personen sind für den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zuständig.
Die nachstehend aufgeführten, online ausgestellten Bescheinigungen werden nicht von einer Behörde unterzeichnet und tragen keinen amtlichen Stempel einer Behörde. Verlangt eine ausländische Behörde eine Autorisierung, kann das Außenministerium auf Anfrage bei der Ausstellung einer Apostille und der Beglaubigung des Dokuments behilflich sein. Hierfür wird eine Gebühr von 210 DKK (ca. 28 EUR) erhoben. Für Handelszwecke ausgestellte Unternehmensunterlagen können kostenlos beglaubigt werden.
Im Bereich der Justiz werden die meisten elektronischen Behördendienste von der dänischen Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) bereitgestellt.
Informationen über Unternehmen sind unter http://www.virk.dk/ zugänglich.
Links:
Zweck und Umfang: In Dänemark wird Prozesskostenhilfe in unterschiedlicher Form gewährt:
- Prozesskostenhilfe „retshjælp“: Beratung durch einen Rechtsanwalt: Jede Person hat das Recht, persönlich eine grundlegende Rechtsberatung von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Ein Verzeichnis der Rechtsanwaltskanzleien ist über die Website Advokatvagten verfügbar. Beratung durch einen Rechtsanwalt beinhaltet eine mündliche Beratung zu den praktischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Rechtssache. Die Beratung kann im Rahmen eines persönlichen Termins oder telefonisch erfolgen, nicht jedoch online. Darüber hinaus ist es möglich, eine grundlegende Rechtsberatung von einem „retshjælp“ (Rechtsbeistand der Rechtsberatungsstelle) zu erhalten. In der Rechtsberatungsstelle sind hauptsächlich Freiwillige aus dem juristischen Bereich wie Rechtsanwälte, Studierende der Rechtswissenschaften und andere entsprechend qualifizierte Mitarbeiter tätig.
- Prozesskostenhilfe „retshjælp“: Weitere rechtliche Unterstützung: Kann gewährt werden, wenn das persönliche Einkommen einer natürlichen Person unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Prozesskostenhilfe kann nicht gewährt werden, wenn eine natürliche Person an einem Strafverfahren beteiligt ist oder wenn das Verfahren eine gewerbliche Tätigkeit betrifft. Wenn das Einkommen der Person unter dem Schwellenwert liegt, übernimmt die Staatskasse 75 % der Rechtsanwaltsvergütung bis zu einem Betrag in Höhe von 1 180 DKK (Stand 2022).
- Prozesskostenhilfe „retshjælp“: Streitbeilegung/Verhandlungen: Kann gewährt werden, wenn die Person die zuvor in Schritt 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und es zu einem Rechtsstreit kommt und der Rechtsanwalt die Auffassung vertritt, dass das Verfahren außergerichtlich beigelegt werden kann. In Schritt 3 übernimmt die Staatskasse 50 % der Rechtsanwaltsvergütung bis zu einem Betrag in Höhe von 2 700 DKK.
- Kostenlose Rechtsvertretung vor Gericht „Fri proces“: Vor oder während eines Gerichtsverfahrens kann eine kostenlose Rechtsvertretung „Fri proces“ beantragt werden, was bedeutet, dass die Staatskasse die Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt. Eine kostenlose Rechtsvertretung vor Gericht „Fri proces“ kann auch gewährt werden, wenn das Verfahren Angelegenheiten von allgemeinem öffentlichen Interesse oder Angelegenheiten, die für die soziale oder berufliche Situation des Antragstellers von wesentlicher Bedeutung sind, betrifft.
- Verfahren in Bagatellsachen: Darüber hinaus gewähren die Gerichte rechtlichen Beistand in Bagatellverfahren „småsagsprocedure“. In solchen Fällen kann das Verfahren ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts vorbereitet und eingereicht werden, und die Gerichte sind verpflichtet, bei der Bearbeitung des Verfahrens Unterstützung zu leisten.
- Rechtsschutzversicherung: Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine Rechtsschutzversicherung mit einer Deckungssumme von etwa 150 000 bis 250 000 DKK an, die die Kosten des Rechtsstreits abdeckt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Klage erhoben wird oder der Versicherungsnehmer selbst Klage gegen eine andere Partei erhebt. Die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten sind je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
Zuständige Behörde: Ministerium für Justiz/Agentur für Zivilangelegenheiten (Justitsministeriet – Civilstyrelsen)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
- Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist für alle Personen kostenlos. Weitere Prozesskostenhilfe („retshjælp“ Schritt 2 und 3 sowie kostenlose Rechtsvertretung vor Gericht „Fri process“) setzt voraus, dass das Einkommen der Person unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Unter bestimmten Umständen kann die kostenlose Rechtsvertretung vor Gericht „Fri process“ unabhängig vom Einkommen der Person gewährt werden.
- Für das Verfahren in Bagatellsachen gelten keine Anspruchsvoraussetzungen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Identifizierung mittels MitID
- Einzureichende Unterlagen: Steuerbericht für das (gesamte) Vorjahr
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Die Möglichkeit, das Verfahren online durchzuführen, hängt von den oben genannten Aspekten ab:
- Prozesskostenhilfe „retshjælp“ (Schritte 1, 2 und 3) kann nicht online erfolgen, da es sich um eine mündliche Beratung handelt, die persönlich vor Ort oder telefonisch erfolgt.
- Kostenlose Rechtsvertretung vor Gericht „Fri proces“: Ja, der Antrag auf kostenloses Verfahren kann online gestellt werden.
- Verfahren in Bagatellsachen können teilweise online durchgeführt werden, da alle Fälle elektronisch über die Website http://www.minretssag.dk/ bearbeitet werden. Es handelt sich jedoch nur teilweise um ein Online-Verfahren, da auch telefonische Besprechungen und, falls erforderlich, auch mündliche Verhandlungen im Gerichtssaal stattfinden.
Kosten: Entfällt
Links:
https://domstol.dk/alle-emner/raadgivning-og-retshjaelp/offentlig-retshjaelp/
http://www.advokatvagterne.dk/
https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/fri-proces
https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/fri-proces/ansoeg-om-fri-proces
Zweck und Umfang: Ein Opfer einer Straftat, das einen nachgewiesenen Schaden erlitten hat, kann eine Entschädigung durch den Täter beantragen.
Zuständige Behörde: Ministerium für Justiz/Agentur für Zivilangelegenheiten (Justitsministeriet, Civilstyrelsen)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Opfer von Straftaten können eine Entschädigung erhalten, wenn die Straftat bei der Polizei angezeigt wurde (in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach der Straftat), und das Opfer im Rahmen des Strafverfahrens entweder bei der Polizei oder dem Gericht eine Entschädigung beantragt hat.
- Der Anspruch muss spätestens zwei Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren geltend gemacht werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Über MitID
- Einzureichende Unterlagen:
- Aktenzeichen des betreffenden polizeilichen Strafverfahrens, Belege zum Nachweis der Ansprüche (z. B. über den Kauf von Medikamenten, Behandlungen und beschädigte Gegenstände (Kleidung usw.))
- Daten des Kontos, auf das die Entschädigung gezahlt werden kann
- Informationen über einschlägige Versicherungen
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link:
Ansøg om erstatning (civilstyrelsen.dk)
Weitere Informationen zur Beantragung von Entschädigungen in Dänemark sind hier https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/erstatningsnaevnet/ansoeg-om-erstatning verfügbar.
Zweck und Umfang: Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann in allen zivilgerichtlichen Verfahren online über das Portal http://www.minretssag.dk/ beantragt werden. Dort besteht die Möglichkeit, das verfahrenseinleitende Schriftstück sowie alle Belege hochzuladen. Das gesamte schriftliche Verfahren wird über das Portal abgewickelt. Die andere Partei wird über das Portal benachrichtigt, wenn neue Unterlagen vorliegen oder das Gericht neue Fristen festsetzt.
Zuständige Behörde: Dänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: MitID der natürlichen oder juristischen Person, die Partei des Verfahrens ist, oder des sie vertretenden Rechtsanwalts
- Einzureichende Unterlagen: Zur Einreichung eines Verfahrens müssen keine bestimmten Dokumente vorgelegt werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, die Vorbereitung des Gerichtsverfahrens kann online erfolgen. Entscheidet das Gericht im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens, findet das gesamte Verfahren online statt. Geht das Verfahren in die mündliche Verhandlung über, ist dies natürlich nicht der Fall.
Kosten: Bei Einreichung einer Klage in Zivilsachen wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe des Betrags hängt von der Art des Verfahrens sowie vom Streitwert ab. Nähere Informationen siehe: https://domstol.dk/alle-emner/sagsomkostninger/retsafgift/
Link:
Zweck und Umfang: Über das Portal http://www.minretssag.dk/ kann eine an einem Rechtsstreit beteiligte Partei der elektronischen Übermittlung von Dokumenten zustimmen. Auf dem Portal kann eine an einem Rechtsstreit beteiligte Partei den Stand ihres Verfahrens online einsehen und die Mitteilungen, Belege und Ladungen, die der Geschäftsstellenbeamte einer Partei auf beliebigem Wege, per einfachem Brief oder per Einschreiben ohne Rückschein übermittelt, elektronisch empfangen. Eine elektronische Mitteilung wird über Digital Post an die betreffende Person gesendet. Aus Sicherheitsgründen ist es jedoch erforderlich, sich auf http://www.minretssag.dk/ anzumelden, um das Dokument einzusehen.
Zuständige Behörde: Dänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine, abgesehen von einigen wenigen Fällen, in denen die Nutzung von http://www.minretssag.dk/ vorgeschrieben ist.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Der Verwender sollte sich über MitID identifizieren können.
- Einzureichende Unterlagen: Es ist möglich, hiervon befreit zu werden, wenn eine Behinderung vorliegt. Ein Nachweis der Behinderung ist sodann dem Gericht https://www.domstol.dk/selvbetjening/blanketter-og-vejledninger/minretssagdk/digitalt-fritaget/ vorzulegen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Alle Dokumente gelten als eingegangen, und die Fristen können berechnet werden, sobald die Dokumente in das elektronische System http://www.minretssag.dk/ hochgeladen wurden.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Für die Einreichung einer Klage wird eine auf der Grundlage des Streitwerts berechnete Gebühr erhoben, jedoch nicht speziell für die Nutzung elektronischer Dienste.
Link: https://www.minretssag.dk/frontpage
Weitere Informationen über Möglichkeiten des elektronischen Zugangs zu gerichtlichen Dokumenten in Dänemark sind unter https://domstol.dk/alle-emner/anlaeg-civil-sag/ verfügbar.
Zweck und Umfang: Zwangsversteigerungen werden durchgeführt, wenn Schuldner nicht in der Lage sind, ihre Gläubiger zu bezahlen. Eine Zwangsversteigerung kann durchgeführt werden, wenn der Gläubiger über Sicherheiten verfügt, z. B. in Form eines Vermögensgegenstands, und beim Gerichtsvollzieher des Gerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Vermögensgegenstand befindet, einen Antrag stellt. Alle Zwangsversteigerungen werden online unter http://www.statstidende.dk/ bekannt gegeben.
Zuständige Behörde: Das örtliche Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Vermögensgegenstand befindet.
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Eine Zwangsversteigerung kann von einem Gläubiger beantragt werden, der eine Forderung gegen den Schuldner hat, und wenn diese Forderung durch eine eingetragene Sicherheit an dem unter http://www.tinglysning.dk/ eingetragenen Vermögensgegenstand abgesichert ist.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Entfällt
- Einzureichende Unterlagen: Sicherheitsnachweise für den Vermögensgegenstand
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein, die Zwangsversteigerung findet im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude statt, aber die Bekanntmachung der Zwangsversteigerung erfolgt online.
Kosten: Entfällt
Zweck und Umfang: In Dänemark gibt es keine Dienste, die Online-Mediation anbieten. Die Parteien eines Verfahrens können entweder außerhalb des gerichtlichen Systems eine eigene Beratung einholen, oder das Gericht kann als Teil der gerichtlichen Bearbeitung des Verfahrens Mediationsdienste vorschlagen. Dieser Vorgang wird nicht elektronisch abgewickelt, sondern es findet ein persönliches Treffen zwischen den Parteien statt.
Zuständige Behörde: Die Gerichte
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Entfällt
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein
Kosten: Keine gesonderten Kosten
Zweck und Umfang:
Alle Informationen über ein in Dänemark niedergelassenes Unternehmen sind auf der Internetseite http://www.virk.dk/ verfügbar, die von der dänischen Wirtschaftsbehörde verwaltet wird. Informationen über die Gründung eines Unternehmens, die Eigentumsstruktur, die letztendlichen Eigentumsverhältnisse, die Geschäftsführung, einschließlich der Namen des Vorstands und des Vorstandsvorsitzenden, sowie die Jahresberichte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind verfügbar. Wenn sich ein Unternehmen in einer Umstrukturierung befindet oder zahlungsunfähig ist, wird dies auch auf http://www.virk.dk/ angezeigt.
Ein Eigentümer eines Unternehmens kann sich über seine elektronische sichere ID (MitID) oder die elektronische Signatur für Mitarbeiter des Unternehmens in das System einloggen und dem System relevante Informationen hinzufügen. Es besteht die Verpflichtung, das System stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zuständige Behörde: Dänische Wirtschaftsbehörde
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine, das Internetportal ist öffentlich zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
- Ja, entweder über die MitID einer natürlichen Person oder über eine elektronische Signatur, die der Person über das Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.
- Es ist auch eine Identifizierung über eine elektronische Signatur (MitID) erforderlich, um auf Informationen über ein Unternehmen zugreifen zu können.
- Einzureichende Unterlagen:
- Es gibt gesetzliche Anforderungen, welche Dokumente bei der Gründung eines Unternehmens vorgelegt werden müssen, zum Beispiel Gesellschaftsvertrag, Protokolle der Gesellschafterversammlung usw.
- Für den Zugriff auf Informationen über Unternehmen müssen keine Dokumente vorgelegt werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, es ist möglich, alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und den Zugang zu Informationen über Unternehmen online abzuwickeln.
Kosten: Es wird eine Gebühr erhoben, die von der Art der Dienstleistung abhängt. https://erhvervsstyrelsen.dk/gebyrer-og-takster
Link: https://datacvr.virk.dk/
Es konnten keine öffentlichen Online-Übersetzungsdienste ermittelt werden. Die meisten Dokumente können sowohl in dänischer als auch in englischer Sprache ausgestellt werden. Darüber hinaus wird gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 bestimmten Dokumenten ein mehrsprachiges Formular beigefügt, das als Übersetzungshilfe verwendet werden kann.