Direkt zum Inhalt

My e-Justice space

Dänemark
Dänemark
Flag of Denmark

Die Website http://www.borger.dk/ ist das dänische Bürgerportal, das einen zentralen Zugang zu Informationen über Behörden und deren elektronische Behördendienste bietet.

Für den Zugriff auf öffentliche Selfservice-Dienste auf http://www.borger.dk/ und auf anderen öffentlichen Portalen ist eine MitID erforderlich. MitID ist eine persönliche elektronische ID. Es handelt sich in erster Linie um eine Smartphone-Anwendung (App), die für den Zugang zu öffentlichen Selfservice-Diensten genutzt wird. In der MitID-App können sich Bürgerinnen und Bürger mit einer persönlichen Registrierungsnummer sowie einem Reisepass oder Personalausweis registrieren und ein Konto mit einer Benutzerkennung und einem persönlichen Code einrichten. Es ist auch möglich, eine MitID persönlich vor Ort im Zentrum für Bürgerdienste zu registrieren. Das öffentliche Selfservice-Portal verbindet sich mit der App, und die Anmeldung muss über die App entweder mittels biometrischer Daten, eines QR-Codes oder eines Einmalpassworts (OTP) verifiziert werden. Wenn keine Möglichkeit besteht, die App zu verwenden, gibt es alternative Methoden wie ein tragbares Codegerät, ein Audiocodelesegerät oder einen MitID-Chip.  Jede Person, die sich seit mehr als drei Monaten in Dänemark aufhält, ist im zentralen Personenstandsregister registriert. Über das System erhält jede Person eine persönliche Registrierungsnummer.

Bürgerinnen und Bürger mit ständigem Wohnsitz in Dänemark erhalten von der Gemeinde ihres Wohnortes eine persönliche Registrierungsnummer. Staatsangehörige Norwegens, Schwedens, Finnlands und Islands dürfen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark arbeiten und leben.

Nachrichten von dänischen Behörden können direkt über das persönliche digitale Postfach (Digital Post) gelesen werden, eine Online-Plattform, über die die meiste schriftliche Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern mit den Behörden abgewickelt wird. EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mit einer MitID oder einer eID aus einem anderen EU-Land können auf Digital Post zugreifen. Digital Post verfügt über mehrere verschiedene Zugangsstellen, darunter http://www.borger.dk/, http://www.mit.dk/, http://www.e-boks.dk/ und die Digital Post-App. Die Digital Post-App und http://www.borger.dk/ werden von der Agentur für Digitalisierung (Digitaliseringsstyrelsen) verwaltet.

Der Großteil der nationalen Infrastruktur für digitale Dienste (eID, NemKonto, nemLogin, MitID, Digital Post, Gesundheitskarten-App und Führerschein-App) wird von der Agentur für Digitalisierung des Ministeriums für digitale Verwaltung und Gleichstellung verwaltet. Das Ministerium für städtische, ländliche und kirchliche Angelegenheiten ist für andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Einzelpersonen sowie der Eintragung von Namen und Dokumenten für Einzelpersonen zuständig. Die örtlichen Kirchenbüros oder Gemeinden am Wohnort der jeweiligen Personen sind für den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zuständig.

Die nachstehend aufgeführten, online ausgestellten Bescheinigungen werden nicht von einer Behörde unterzeichnet und tragen keinen amtlichen Stempel einer Behörde. Verlangt eine ausländische Behörde eine Autorisierung, kann das Außenministerium auf Anfrage bei der Ausstellung einer Apostille und der Beglaubigung des Dokuments behilflich sein. Hierfür wird eine Gebühr von 210 DKK (ca. 28 EUR) erhoben. Für Handelszwecke ausgestellte Unternehmensunterlagen können kostenlos beglaubigt werden.

Im Bereich der Justiz werden die meisten elektronischen Behördendienste von der dänischen Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) bereitgestellt.

Informationen über Unternehmen sind unter http://www.virk.dk/ zugänglich.

Links:

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben