Die Portale justica.gov.pt und ePortugal.gov.pt bieten einen Überblick über die online verfügbaren öffentlichen Dienste und darüber, wie diese zugänglich sind. Die Portale dienen auch als Zugang zu den einzelnen nationalen Registern, über die eine Person verschiedene Bescheinigungen anfordern kann. Sie bieten Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu öffentlichen elektronischen Diensten. Für die meisten Dienste bieten die Portale jedoch Informationen über die Möglichkeit zur persönlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Informationen darüber, wie Termine mit den zuständigen öffentlichen Verwaltungen vereinbart werden können.
Es gibt nach wie vor einige Dienste, die nicht online verfügbar sind; beispielsweise die Ausstellung eines Reisepasses oder die Einleitung eines Adoptionsverfahrens. Auf beiden Portalen (justiça.gov.pt und ePortugal.gov.pt) ist jedoch ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für die Terminvereinbarung und die erforderlichen Unterlagen enthalten, damit die Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Informationen auch über die Dienste erhalten, die noch nicht elektronisch verfügbar sind.
Prozesskostenhilfe fällt in Portugal in die Zuständigkeit des portugiesischen Sozialversicherungsinstituts (Instituto da Segurança Social).
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann wie folgt gestellt werden:
- online über die Plattform „Direct Social Security“ (ausgenommen sind juristische und natürliche Personen ohne Sozialversicherungsnummer)
- persönlich bei den Sozialversicherungsstellen
- per Post, Fax oder E-Mail
Zuständige Behörde: Sozialversicherungsinstitut
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Prozesskostenhilfe kann von natürlichen Personen oder juristischen oder entsprechenden Personen mit oder ohne Erwerbszweck beantragt werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich entweder über das digitale Authentifizierungszertifikat ihres Personalausweises oder den digitalen Mobilschlüssel oder durch Verwendung ihrer Sozialversicherungsnummer und ihres Passworts authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Zusätzlich zum Antragsformular müssen sie Unterlagen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenfrei.
Link: https://www.seg-social.pt/protecao-juridica
Weitere Informationen über die Möglichkeiten, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, sind hier verfügbar: https://justica.gov.pt/Servicos/Pedir-apoio-judiciario
Für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche, die von Opfern von Gewaltverbrechen und Opfern häuslicher Gewalt in nationalen Verfahren geltend gemacht und die vom portugiesischen Staat zu gewähren sind, ist in Portugal die Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten (CPVC), eine Einrichtung des Justizministeriums zuständig.
Der Schutz der Opfer von Gewaltverbrechen besteht in der Gewährung einer Entschädigung durch den Staat an diese Opfer, wenn der Täter nicht in der Lage ist, das Opfer selbst zu entschädigen, oder wenn es nicht möglich ist, die für die begangenen Handlungen verantwortliche Person zu ermitteln.
Opfer häuslicher Gewalt können Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat (in Form einer monatlichen Zahlung) haben, wenn sie sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden (z. B. bei familiärer Zerrüttung).
Die Antragstellung ist für das Opfer kosten- und gebührenfrei, und auch die für diesen Antrag erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen können kostenlos angefordert werden.
Der Antrag ist unter Verwendung des Online-Formulars auf der Website der CPVC zu stellen. Die Formulare stehen auch auf der Website der CPVC zum Download zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann zusammen mit anderen Unterlagen entweder persönlich (nach Terminvereinbarung), per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.
Weitere Informationen über das Verfahren sind hier verfügbar.
Die Zustellung von Verfahrensschriftstücken ist nach wie vor auf Angehörige der Rechtsberufe (Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte und Mitarbeitende der Justizverwaltung) sowie andere Stellen wie die Staatsanwaltschaft, die Kriminalpolizei usw. beschränkt. Bürgerinnen und Bürger können noch keine Dokumente online versenden; sie können ihre Verfahren nur einsehen.
Dabei handelt es sich nicht um eine technische, sondern um eine gesetzliche Beschränkung. Die Verordnungen 280/2013 und 380/2017, in der elektronische Verfahren geregelt sind, sehen diese Möglichkeit immer noch nicht vor.
Bürgerinnen und Bürger haben jedoch online Zugang zu allen ihren bei den ordentlichen Gerichten sowie den Verwaltungs- und Finanzgerichten anhängigen Verfahren, indem sie sich mit ihrer Bürgerkarte oder ihrem digitalen Mobilschlüssel (wie unten beschrieben) authentifizieren.
Zweck und Umfang: Die Bürger und Bürgerinnen können über den elektronischen Dienst Meine Verfahren auf ihre bei den ordentlichen Gerichten sowie den Verwaltungs- und Finanzgerichten anhängigen Verfahren zugreifen, indem sie sich mit ihrer Bürgerkarte oder ihrem digitalen Mobilschlüssel authentifizieren.
Nicht alle Verfahren können online eingesehen werden, da dieses Recht durch gesetzliche Bestimmungen in einigen Fällen beschränkt ist (z. B. wenn das Verfahren dem Justizgeheimnis unterliegt). Unter bestimmten Umständen ist es einigen Verfahrensbeteiligten nicht möglich, alle Verfahrensdokumente einzusehen. So hat beispielsweise bei Vollstreckungsmaßnahmen die Person, gegen die sich das Verfahren richtet (der Beklagte), keinen Zugang zu den Dokumenten, die den Beginn des Pfändungsverfahrens betreffen.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Ministério da Justiça)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich entweder über das digitale Authentifizierungszertifikat ihres Personalausweises oder den digitalen Mobilschlüssel authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenfrei.
Link: https://processos.tribunais.org.pt/autenticacao
Weitere Informationen über Möglichkeiten des Zugangs zu gerichtlichen Dokumenten in Portugal sind hier verfügbar.
Die elektronische Zustellung amtlicher Gerichtsdokumente ist in der Zivilprozessordnung geregelt, insbesondere in den Artikeln 132 und 225. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten sollte über die IT-Systeme erfolgen, die die Tätigkeiten des Gerichts unterstützen. Ein bestimmtes IT-System ist nicht vorgegeben. Es wurde ein spezielles IT-Portal für die Kommunikation der Gerichte mit Rechtsanwälten und Prozessbevollmächtigten über das Citius-Portal eingerichtet.
Zweck und Umfang: e-leilões.pt ist eine von der Nationalen Vereinigung der Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher (OSAE) entwickelte Plattform für den Verkauf von Gütern durch elektronische Versteigerung, die durch die Verfügung Nr. 12624/2015 genehmigt wurde.
Zuständige Behörde: Nationale Vereinigung der Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e dos Agentes de Execução)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Das Portal ist für jeden zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Es ist keine Identifizierung oder Authentifizierung erforderlich.
- Einzureichende Unterlagen: Es müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Entfällt
Link: https://tribunais.org.pt/Dividas/Acao-executiva/Leilao-eletronico
Mediationsdienste in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Zweck und Umfang: Der Mediator für arbeitsrechtliche Angelegenheiten vermittelt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und unterstützt sie dabei, eine Vereinbarung zu erzielen, die schriftlich festgehalten und unterzeichnet wird. Wird keine Einigung erzielt, kann das Verfahren vor Gericht fortgesetzt werden. Die Arbeitsmediation kann vom Arbeitgeber oder von einem Arbeitnehmer mit einem Einzelarbeitsvertrag beantragt werden. Das System der Mediation in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Sistema de Mediação Laboral) kann zur Schlichtung verschiedener arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Anspruch genommen werden, beispielsweise: Änderungen bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern, Zahlung einer Entschädigung, Zahlung ausstehender Zulagen, Beförderungen, Änderung des Arbeitsplatzes, Änderung der Arbeitszeit, Änderung der beruflichen Eingruppierung, Überstunden, Beendigung (Aufhebung) eines Arbeitsvertrags, Urlaubsplanung, Disziplinarverfahren, Ablehnung einer beruflichen Schulung, Verstoß gegen Vorschriften über Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Überlassung des Arbeitnehmers an ein anderes Unternehmen, Ausübung einer weiteren Tätigkeit, die im Wettbewerb mit dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers steht, Nichtanerkennung des Status als Werkstudent, gewisse Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag usw.
Zuständige Behörde: Amt für alternative Streitbeilegung (Gabinete de Resolução Alternativa de Litígios) der Generaldirektion Justizpolitik (Direção-Geral da Política de Justiça)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Die Arbeitsmediation über das System der Mediation in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann von einem Arbeitgeber (wenn es sich um eine juristische Person handelt, muss ein Vertreter benannt werden) oder von einem Arbeitnehmer mit einem Einzelarbeitsvertrag beantragt werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich entweder über das digitale Authentifizierungszertifikat ihres Personalausweises oder den digitalen Mobilschlüssel authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Der Verwender beantragt die Arbeitsmediation mittels eines Online-Formulars. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden daraufhin vom Amt für alternative Streitbeilegung der Generaldirektion Justizpolitik kontaktiert, um den Antrag auf Mediation zu bestätigen, und es wird ein Mediator für arbeitsrechtliche Angelegenheiten bestellt (oder es kann ein Mediator aus dem Verzeichnis der Mediatoren ausgewählt werden, sofern dies gewünscht wird).
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: 50 EUR für jede der am Verfahren beteiligten Partei, unabhängig von der Zahl der Mediationssitzungen und der Gesamtdauer des Verfahrens.
Link: https://ralmais.dgpj.justica.gov.pt/ords/f?p=180:2:
Weitere Informationen über Mediationsdienste in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Portugal sind hier verfügbar: https://meiosral.justica.gov.pt/Meios-RAL/Mediacao-Laboral
Mediationsdienste in familienrechtlichen Angelegenheiten
Zweck und Umfang: Eine Familienmediation ermöglicht die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Konflikten im Zusammenhang mit der Auflösung familiärer Bindungen. Dennoch müssen die meisten Vereinbarungen in familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Vereinbarungen zur Regelung des elterlichen Sorgerechts) dem Gericht oder dem Standesamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Das System der Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten (Sistema de Mediação Familiar) ist ein vom Justizministerium geförderter Dienst, der landesweit tätig ist. Eine grenzüberschreitende Mediation kann auch stattfinden, solange sich eine der Parteien in Portugal aufhält. Das System der Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten ist unter anderem für die Schlichtung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus Trennungen oder Scheidungen ergeben können, bei Streitigkeiten über die Regelung, Änderung oder Nichterfüllung des elterlichen Sorgerechts sowie über die Bestimmung des Familienwohnsitzes (im Falle einer Trennung oder Scheidung).
Zuständige Behörde: Amt für alternative Streitbeilegung (Gabinete de Resolução Alternativa de Litígios) der Generaldirektion Justizpolitik (Direção-Geral da Política de Justiça)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Jede Person, die an familienrechtlichen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Zerwürfnissen beteiligt ist (auch in Fällen von Scheidung, Trennung und Regelung des elterlichen Sorgerechts).
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich entweder über das digitale Authentifizierungszertifikat ihres Personalausweises oder den digitalen Mobilschlüssel authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: In dem Antragsformular wird lediglich eine kurze Beschreibung der Streitigkeit und die Angabe der beiden beteiligten Parteien verlangt; der Verwender kann zusätzliche Informationen bereitstellen, die für das Verfahren nützlich sein könnten. Die Parteien werden dann vom Amt für alternative Streitbeilegung der Generaldirektion Justizpolitik kontaktiert, um den Antrag auf Mediation zu bestätigen, und es wird ein Mediator für familienrechtliche Angelegenheiten bestellt (oder es kann ein Mediator aus dem Verzeichnis der Mediatoren ausgewählt werden, sofern dies gewünscht wird).
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: 50 EUR für jede der am Verfahren beteiligten Partei, unabhängig von der Zahl der Mediationssitzungen und der Gesamtdauer des Verfahrens.
Link: https://ralmais.dgpj.justica.gov.pt/ords/f?p=165:2::::::
Weitere Informationen über Mediationsdienste in familienrechtlichen Angelegenheiten in Portugal sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Eine Online-Plattform, die die Gründung eines Unternehmens und den Online-Zugang zum Unternehmensregister erleichtert.
Zuständige Behörde: Institut für Register und Notare (Instituto dos Registos e do Notariado)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Eine Gesellschaft kann online gegründet werden, wenn alle Gesellschafter über eine ID mit aktivierter digitaler Signatur verfügen. Sie kann auch durch Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte oder Notare gegründet werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich entweder über das digitale Authentifizierungszertifikat ihres Personalausweises (oder Reisepasses) oder den digitalen Mobilschlüssel authentifizieren. Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte und Notare können sich auch mithilfe ihres digitalen Zertifikats, das ihren Berufsstand bescheinigt, authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Unbeschadet anderer möglicherweise erforderlicher Unterlagen im Zusammenhang mit der Handlungsfähigkeit und der Handlungsbefugnis sowie etwaigen besonderen Genehmigungen, die für die Gründung des Unternehmens, die anschließende Eintragung der Unternehmensgründung und die Bestellung von Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern erforderlich sind, muss eine Erklärung über die Annahme der Bestellung und eine Erklärung vorgelegt werden, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Ausübung der Funktion hindern könnten.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Für die Gründung eines Unternehmens fallen folgende Kosten an:
- bei Verwendung der vorab genehmigten Vorlage für den Gesellschaftsvertrag 220 EUR
- bei Ausarbeitung eines eigenen Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter 360 EUR
- bei einer Marke, die einer Waren- oder Dienstleistungsklasse zugeordnet ist, 100 EUR sowie für jede weitere Klasse 44 EUR
Link: https://eportugal.gov.pt/espaco-empresa/empresa-online
Weitere Informationen über die Gründung eines Unternehmens in Portugal sind hier verfügbar.
Über die Dauerbescheinigung in portugiesischer oder englischer Sprache ist es möglich, auf die im portugiesischen Unternehmensregister enthaltenen Informationen über Unternehmen zuzugreifen.
Die Beantragung der Dauerbescheinigung kann ohne Authentifizierung im Internet erfolgen.
Die Dauerbescheinigung in englischer Sprache
- hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Bescheinigung in portugiesischer Sprache,
- kostet genauso viel wie eine Bescheinigung in portugiesischer Sprache,
- kann genauso einfach ausgestellt werden wie eine Dauerbescheinigung in portugiesischer Sprache, d. h. Beantragung und Abruf im Internet, vollständig papierlos.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Über eine Dauerbescheinigung in portugiesischer Sprache ist es möglich, auf die im portugiesischen Fahrzeugregister enthaltenen Informationen über Fahrzeuge zuzugreifen. Der Antrag auf Ausstellung einer Dauerbescheinigung kann ohne Authentifizierung im Internet gestellt werden. Die Beantragung einer Bescheinigung kann in englischer Sprache erfolgen, die Bescheinigung wird jedoch in portugiesischer Sprache ausgestellt.
Zweck und Umfang: Die Dauerbescheinigung für die Fahrzeugzulassung enthält online alle hinsichtlich eines Fahrzeugs vorgenommenen gültigen Eintragungen, auch die noch zu bearbeitenden Anträge. Sie wird ständig aktualisiert und ist jederzeit verfügbar.
Die Bescheinigung dient als Nachweis über den Eigentümer des Fahrzeugs und die damit verbundenen Gebühren.
Die Dauerbescheinigung ist rechtlich gleichrangig mit der Bescheinigung in Papierform. Keine öffentliche oder private Einrichtung darf die Entgegennahme des Codes der Dauerbescheinigung verweigern und stattdessen eine Bescheinigung in Papierform verlangen.
Kosten: Die Dauerbescheinigung für die Zulassung von Fahrzeugen kostet 10 EUR.
Zahlungsoptionen:
- Geldautomat
- Online-Banking (auf der Website oder einer Banking-App)
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Portugal bietet keine öffentlichen Online-Übersetzungsdienste im Bereich Justiz an. Dokumente und Urkunden über folgende Ereignisse können jedoch gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 in einem mehrsprachigen Formular angefordert werden:
- Geburt
- Tod
- Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand)
- Strafregisterauszug
Weitere Informationen sind hier abrufbar.