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Schweden
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Für den Zugang zu allgemeinen öffentlichen Urkunden über natürliche Personen ist das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) über ihre Dienstleistung All population registration certificates (Alle Meldebescheinigungen) der wichtigste Anbieter.

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten für den Zugang zu solchen Urkunden.

1. Der Zugang zu Urkunden, die Informationen über eine andere Person enthalten, kann online beantragt werden. Die Urkunden werden jedoch nur auf dem Postweg an die Adresse der Person versandt, über die die Informationen angefordert werden (nicht an die Adresse der Person, die die Urkunden anfordert).

2. Jede Person, die über eine gültige elektronische Identifizierung verfügt, kann sie selbst betreffende Urkunden online anfordern und erhalten. Zur Gewährung des Zugangs gibt es fünf Möglichkeiten einer gültigen elektronischen Identifizierung:

  • Bank ID. Notwendige Voraussetzungen sind eine schwedische Personenkennziffer und ein Kundenkonto bei einer der schwedischen Banken, die eine sogenannte „BankID“ ausgeben, sowie das Erreichen des 18. Lebensjahres (oder mit der Zustimmung einer gesetzlichen Betreuungsperson auch jünger, je nach den jeweiligen Richtlinien der Bank).
  • Mobile Bank ID. Eine von schwedischen Banken bereitgestellte Bank-ID für Smartphones.
  • Elektronische ID-Karte von AB Svenska Pass. Hat eine Person kein Kundenkonto bei einer der Banken, die die Bank-ID ausgeben, kann sie die ID-Karte des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen verwenden, die ebenfalls eine elektronische Identifizierung ermöglicht.
  • App Freja electronic ID+, eine kostenlose, staatlich zugelassene mobile Anwendung zur elektronischen Identifizierung, die auch als physische ID-Karte im Smartphone verwendet werden kann, einschließlich der Speicherung von COVID-Zertifikaten. Die App ermöglicht es auch, sich bei verschiedenen privaten und öffentlichen Diensten online anzumelden.
  • Ausländische eID gemäß der eIDAS-Verordnung.

Für die spezielleren Dienste (Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder einer Scheidung, Beantragung von Prozesskostenhilfe, Einreichung von Klagen, Einleitung eines Zivilverfahrens online, Gründung einer Gesellschaft, Beantragung eines Strafregisterauszugs usw.) sind weitere Informationen nachstehend verfügbar.

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