Für den Zugang zu allgemeinen öffentlichen Urkunden über natürliche Personen ist das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) über ihre Dienstleistung All population registration certificates (Alle Meldebescheinigungen) der wichtigste Anbieter.
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten für den Zugang zu solchen Urkunden.
1. Der Zugang zu Urkunden, die Informationen über eine andere Person enthalten, kann online beantragt werden. Die Urkunden werden jedoch nur auf dem Postweg an die Adresse der Person versandt, über die die Informationen angefordert werden (nicht an die Adresse der Person, die die Urkunden anfordert).
2. Jede Person, die über eine gültige elektronische Identifizierung verfügt, kann sie selbst betreffende Urkunden online anfordern und erhalten. Zur Gewährung des Zugangs gibt es fünf Möglichkeiten einer gültigen elektronischen Identifizierung:
- Bank ID. Notwendige Voraussetzungen sind eine schwedische Personenkennziffer und ein Kundenkonto bei einer der schwedischen Banken, die eine sogenannte „BankID“ ausgeben, sowie das Erreichen des 18. Lebensjahres (oder mit der Zustimmung einer gesetzlichen Betreuungsperson auch jünger, je nach den jeweiligen Richtlinien der Bank).
- Mobile Bank ID. Eine von schwedischen Banken bereitgestellte Bank-ID für Smartphones.
- Elektronische ID-Karte von AB Svenska Pass. Hat eine Person kein Kundenkonto bei einer der Banken, die die Bank-ID ausgeben, kann sie die ID-Karte des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen verwenden, die ebenfalls eine elektronische Identifizierung ermöglicht.
- App Freja electronic ID+, eine kostenlose, staatlich zugelassene mobile Anwendung zur elektronischen Identifizierung, die auch als physische ID-Karte im Smartphone verwendet werden kann, einschließlich der Speicherung von COVID-Zertifikaten. Die App ermöglicht es auch, sich bei verschiedenen privaten und öffentlichen Diensten online anzumelden.
- Ausländische eID gemäß der eIDAS-Verordnung.
Für die spezielleren Dienste (Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder einer Scheidung, Beantragung von Prozesskostenhilfe, Einreichung von Klagen, Einleitung eines Zivilverfahrens online, Gründung einer Gesellschaft, Beantragung eines Strafregisterauszugs usw.) sind weitere Informationen nachstehend verfügbar.
Zweck und Umfang: Prozesskostenhilfe nach dem Prozesskostenhilfegesetz ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die sich keinen privaten Rechtsbeistand leisten können oder einen öffentlichen Rechtsbeistand haben, der vom Staat bestellt und vergütet wird.
Zuständige Behörde: Schwedische Prozesskostenhilfebehörde (Rättshjälpsmyndigheten) und Gerichte erster Instanz (tingsrätterna). In einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren kann auch das Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe gewähren.
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: In Schweden ansässige und nicht ansässige Personen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Eine Identifizierung ist nicht erforderlich.
- Einzureichende Unterlagen: Die Ladung oder ein anderes Dokument zum Nachweis des Rechtsstreits ist einzureichen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Der Online-Antrag ist ein gültiger Antrag auf Prozesskostenhilfe, ansonsten entfaltet dieser keine Rechtswirkung.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein, das Online-Verfahren steht nur zum Herunterladen von Antragsformularen zur Verfügung. Der Antrag muss vom Antragsteller und seinem Rechtsanwalt handschriftlich unterzeichnet und vom Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht oder alternativ bei der Prozesskostenhilfebehörde eingereicht werden.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Links:
Weitere Informationen in schwedischer Sprache sind hier und hier verfügbar.
Antragsformular (in englischer Sprache), Antragsformular (in schwedischer Sprache)
Zweck und Umfang: Wenn ein Schaden entstanden ist und die den Schaden verursachende Person im Rahmen eines rechtskräftigen Urteils für schuldig befunden wurde, kann die Zahlung einer Entschädigung von ihr verlangt werden. Hilfsweise kann der Antrag an das Schwedische Staatliche Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten) gerichtet werden, wenn die Person, die zum Schadensersatz verpflichtet ist, nicht in der Lage ist, diesen zu leisten, und keine Versicherung besteht, die den Schaden abdeckt.
Wenn der Täter nicht bekannt ist und keine Versicherung den Schaden abdeckt, kann der Antrag nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an das Schwedische Staatliche Amt für Kriminalitätsopfer gerichtet werden.
Zuständige Behörde: Schwedisches Staatliches Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: In Schweden ansässige und nicht ansässige Personen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Eine elektronische Identifizierung ist erforderlich mittels Bank-ID, Mobile eID, Telia eID oder einer ausländischen eID.
- Einzureichende Unterlagen: Einzureichen ist der Antrag, der heruntergeladen und mit elektronischer ID unterzeichnet zurückgesandt werden kann, sowie das Urteil, in dem Schadensersatzansprüche gerichtlich zugesprochen werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Der Online-Antrag ist ein gültiger Antrag.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, nach der Anmeldung besteht die Möglichkeit, sich zu registrieren, das Antragsformular abzurufen, es auszufüllen und zusammen mit den Anlagen zurückzusenden.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: Der elektronische Dienst ist hier nur in schwedischer Sprache verfügbar.
Das Formular (einschließlich der englischsprachigen Fassung) kann auch in Papierform ausgefüllt und per Post versendet werden.
Zweck und Umfang: Es ist möglich, bei jedem Amtsgericht Antragsformulare für die Einleitung eines Zivilverfahrens sowie ein Antragsformular für eine Ladung herunterzuladen, zu unterzeichnen, zu scannen (im PDF-Format) und hochzuladen. Mithilfe des elektronischen Dienstes kann der Antrag direkt beim Gericht unterzeichnet, bezahlt und eingereicht werden. Alle Dokumente, einschließlich des Antragsformulars, müssen jedoch vor dem Hochladen in den elektronischen Dienst in das PDF-Format konvertiert werden.
Zuständige Behörde: Jedes zuständige Amtsgericht
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: In Schweden ansässige und nicht ansässige Personen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Eine elektronische ID ist erforderlich (Bank-ID, Mobile eID, Telia eID, Freja eID+, ausländische eID).
- Einzureichende Unterlagen: Alle gesetzlich erforderlichen Dokumente, einschließlich der Anlagen, müssen zuerst erstellt, dann gespeichert und als PDF eingescannt werden. Danach können sie beim Gericht hochgeladen werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Der Online-Antrag ist ein gültiger Antrag auf Einleitung eines Zivilverfahrens.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, allerdings müssen alle erforderlichen Dokumente gescannt und als PDF hochgeladen werden, um den elektronischen Dienst nutzen zu können.
Kosten: Bei einem Streitwert von mehr als der Hälfte des Grundbetrags (dieser beträgt aktuell 24 150 SEK = 2 465 EUR) beträgt die Gebühr 2 800 SEK (280 EUR). Die Gebühr ist identisch mit der für einen Antrag in Papierform, d. h. es fallen im Vergleich zur Einleitung eines Zivilverfahrens auf dem Postweg keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten für die Online-Einleitung an.
Links:
Die Formulare für schwedische Zivilverfahren sind über die Links abrufbar.
Zur Einreichung der Anträge ist hier eine Website verfügbar, für deren Nutzung und die Fortsetzung des Vorgangs eine gültige elektronische ID erforderlich ist (im Beispiel wird das Amtsgericht Alingsås verwendet, aber die gleichen Regeln gelten für alle Amtsgerichte).
Zweck und Umfang: Gemäß der schwedischen Prozessordnung muss der erste Schriftsatz einer Partei in einem Gerichtsverfahren unter anderem Informationen über die Partei enthalten, einschließlich ihrer E-Mail-Adresse (33. Kapitel § 1 Nummer 4). Ein Antrag, der gemäß den Vorschriften dieser Prozessordnung handschriftlich zu unterzeichnen ist, kann mit einer elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in ihrer ursprünglichen Fassung unterzeichnet werden. Darüber hinaus muss eine Partei, die Dokumente einreicht, auf Verlangen des Gerichts Abschriften in Papierform vorlegen (33. Kapitel §§ 1a und 2). Im Verwaltungsgerichtsverfahren ist die Verpflichtung zur Angabe einer E-Mail-Adresse in § 3 der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt.
Eine Partei kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Dokumente auch in digitaler Form unterzeichnen und bei Gericht über einen elektronischen Dienst einreichen.
Link: Ny e-tjänst för digitala handlingar (Neuer elektronischer Dienst für digitale Dokumente) – Sveriges Domstolar
In der Praxis bedeutet dies, dass die schwedischen Gerichte den Parteien (über ihre Vertreter) Dokumente per E-Mail zustellen. In umgekehrter Richtung verwenden die Parteien ebenfalls E-Mails, wenn sie sich an das Gericht wenden; es sei denn, sie nutzen lieber den Postweg.
Zuständige Behörde: Jedes Gericht
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Dienst steht den Parteien eines Gerichtsverfahrens zur Verfügung.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Es ist eine E-Mail-Adresse anzugeben.
- Einzureichende Unterlagen: Die E-Mail-Adresse sollte bei der Einreichung des ersten Schriftsatzes angegeben werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente entfalten die gleiche Rechtswirkung wie Dokumente in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, durch Empfang und Versand über die angegebene E-Mail-Adresse.
Kosten: Keine
Link: Keine, da die Zustellung dieser Dokumente per E-Mail erfolgt.
Zweck und Umfang: Beschlagnahmtes Vermögen wird über das schwedische Amt für Beitreibung und Vollstreckung (Kronofogdemyndigheten) verkauft. Der Verkauf erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung oder in Form eines freihändigen Verkaufs. Die Versteigerung von beweglichem Vermögen kann an externe Auktionatoren übertragen werden. Immobilien können für den Verkauf an Immobilienmakler übergeben werden. Auf der schwedischsprachigen Fassung der Website stehen mehrere Online-Dienste zur Verfügung, darunter ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Auf der englischsprachigen Fassung gibt es jedoch keinen Online-Dienst, sondern nur die Möglichkeit, die Formulare herunterzuladen. Die Website für Versteigerungen ist unten angegeben.
Zuständige Behörde: Schwedisches Amt für Beitreibung und Vollstreckung (Kronofogdemyndigheten)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: In Schweden ansässige und nicht ansässige Personen können diesen Dienst in Anspruch nehmen, wenn sie über eine schwedische Personenkennziffer verfügen. Nicht alle Versteigerungen finden online statt. Die folgenden Informationen beziehen sich jedoch nur auf Online-Versteigerungen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Eine elektronische Identifizierung ist nicht erforderlich. Ein interessierter Bieter/Käufer registriert sich auf der Website und erhält nach der Genehmigung ein Passwort per SMS, um sich damit anzumelden. Hierfür wird ein Mobiltelefon benötigt.
- Einzureichende Unterlagen: Keine
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Bei Versteigerungen abgegebene Gebote sind verbindlich.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, es ist möglich, ein oder mehrere Gebote abzugeben und den Kauf online per E-Mail abzuschließen.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Zweck und Umfang: Es gibt keine zentrale Stelle, die für die Reglementierung des Berufs des Mediators zuständig ist. Bei der schwedischen Gerichtsverwaltung (Domstolsverket) können jedoch Informationen über Mediation erfragt werden. Ein Verzeichnis der Personen, die sich bereit erklärt haben, als Mediatoren in Gerichtsverfahren tätig zu werden, wurde von der schwedischen Gerichtsverwaltung erstellt und kann auf derselben Website eingesehen werden.
In handelsrechtlichen Angelegenheiten sind die Handelskammer Stockholm (Stockholms handelskammare) und die Westschwedische Industrie- und Handelskammer (Västsvenska industri- och handelskammaren) auf dem Gebiet der Mediation tätig.
Zuständige Behörde: Das Gericht, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, wenn die Parteien eine Mediation in Anspruch nehmen möchten.
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: In Schweden ansässige und nicht ansässige Personen; beide Parteien müssen jedoch damit einverstanden sein, den Mediationsdienst in Anspruch zu nehmen, und die dadurch anfallenden Kosten gemeinsam tragen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine, außer den Anforderungen für die Registrierung als Partei in einem Zivilverfahren.
- Einzureichende Unterlagen: Das Gericht entscheidet über die Durchführung einer Mediation, nachdem sich die Parteien darauf geeinigt haben. Die Initiative kann von einer oder beiden Parteien ausgehen und ist dem Gericht schriftlich mitzuteilen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Ebenso wie bei der Einleitung eines Zivilverfahrens.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ebenso wie bei der Einleitung eines Zivilverfahrens.
Kosten: Es fallen nur die Kosten des Mediators an.
Link: Hier
Zweck und Umfang:
– Gründung einer Gesellschaft: Die schwedische Regierung hat in Zusammenarbeit mit mehreren Behörden die digitale Plattform Verksamt zur Unterstützung bei der Unternehmensgründung eingerichtet. Ein Unternehmen muss beim schwedischen Unternehmensregisteramt (Bolagsverket) eingetragen sein; die Eintragung kann online über das Selfservice-Portal auf der Verksamt-Plattform erfolgen. Im Rahmen des Gründungsprozesses ist die Bescheinigung einer Bank erforderlich, mit der bestätigt wird, dass das Gesellschaftskapital eingezahlt wurde. Alle Schritte der Gründung können online durchgeführt werden.
– Zugang zu Informationen über ein Unternehmen: Der Zugang zu Basisinformationen über eingetragene Unternehmen kann sowohl online als auch offline erfolgen und ist kostenlos. Ausführlichere Informationen sind kostenpflichtig.
Zuständige Behörde: Schwedisches Unternehmensregisteramt (Bolagsverket), das auch Informationen über eingetragene Unternehmen bereitstellt.
Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Schwedische Personenkennziffer, in Schweden ansässige und nicht ansässige Personen
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Elektronische ID (Mobile BankID, Bank ID, Telia eID, Freja eID, ausländische eID)
- Einzureichende Unterlagen: Angaben über das geplante Unternehmen, wie Name, Kapital, Unterzeichnende, Anschrift, Zweck usw., können online eingereicht werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Wenn die Dokumente gemäß der eIDAS-Verordnung digital unterzeichnet werden, kommt ihnen volle Rechtswirkung zu.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten:
- Gründung von Gesellschaften: Die Gebühr für die Online-Beantragung der Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 1 900 SEK (190 EUR); erfolgt die Beantragung in Papierform, beträgt sie 2 200 SEK (220 EUR).
- Zugang zu Informationen über Gesellschaften: Für den Zugang zu grundlegenden Informationen fallen keine Kosten an. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Informationen kostenpflichtig abzufragen.
Links:
- Schwedisches Unternehmensregisteramt
- Selfservice-Portal auf der Verksamt-Plattform
Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 müssen Registerauszüge in einem anderen EU-Land ohne Apostille oder Legalisation akzeptiert werden. Um jemandem die Übersetzung eines Registerauszugs zu ersparen, kann das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen auch ein zweisprachiges Dokument ausstellen, in dem der Inhalt der Personenstandsurkunde oder des Registerauszugs erläutert wird. Das zweisprachige Dokument kann nur innerhalb der EU verwendet werden. Es stehen keine weiteren Übersetzungsdienste zur Verfügung.
Link: Hier