In Irland stehen mehrere Behördendienste im Bereich der Justiz online zur Verfügung. Die Website Citizens Information bietet umfassende Informationen über elektronische Behördendienste, die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in Irland per Telefon, E‑Mail und bei Besuchen vor Ort zur Verfügung stehen.
Dazu gehören Online-Dienste zur Beantragung von Urkunden betreffend Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft, Tod, Adoption und Totgeburt. Diese Dokumente können auf der Website des Health Service Executive (Gesundheitsdienst, HSE) online beantragt und abgerufen werden (eine Authentifizierung ist nicht erforderlich). Das General Register Office ist als allgemeine Registerbehörde für die allgemeine Verwaltung der Standesämter in Irland zuständig, während der Gesundheitsdienst HSE für die Erbringung der täglichen Dienste durch die örtlichen Standesämter zuständig ist. Es ist auch möglich, einen irischen Reisepass und eine irische Passkarte über den Dienst des Außenministeriums zu beantragen.
Für diesen Zweck ist die Internetseite Passport Online vorgesehen. Andere öffentliche Dokumente, wie z. B. polizeiliche Führungszeugnisse, können nicht online beantragt werden.
In Irland ist es auch möglich, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Legal Aid Board (Prozesskostenhilfestelle) online zu stellen und ein Zivilverfahren bei den District Court Offices (Geschäftsstellen der Bezirksgerichte) online einzuleiten. Eine Vielzahl von Diensten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen über Unternehmen und der Unternehmensgründung sind auch über die Website des Companies Registration Office (CRO) (Unternehmensregister) und die speziell für diese Zwecke vorgesehene Internetseite CORE (Online-Portal zur Unternehmensregistrierung) verfügbar.
Zweck und Umfang: Prozesskostenhilfe und Rechtsberatung können online beantragt werden.
Zuständige Behörde: Legal Aid Board (Prozesskostenhilfestelle)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Dienst ist verfügbar für in Irland wohnhafte Personen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine
- Einzureichende Unterlagen:
- Lohn- oder Gehaltsabrechnung/P60, Sozialleistungsnachweis oder Steuerbescheid über Einnahmenrechnung/Jahresabschluss
- Angaben zu sonstigem Einkommen (z. B. Unterhaltszahlungen)
- Angaben zu Einkommenssteuerzahlungen, lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Zahlungen der universellen Sozialabgabe (Universal Social Charge); diese Angaben befinden sich auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder dem Steuerbescheid
- Angaben zu monatlichen Hypotheken- oder Mietzahlungen
- ungefährer Wert aller Vermögenswerte, mit Ausnahme des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung
- Höhe der Ersparnisse
- ausstehende Darlehen oder Schulden
- Rechtswirkung elektronischer Dokumente:
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: https://onlineapp1.board.ie/
Weitere Informationen über die Möglichkeit, in Irland einen Antrag auf Prozesskostenhilfe online zu stellen, sind auf der Website des Legal Aid Board und im Informationsblatt des EJN (Europäisches Justizielles Netz) verfügbar.
In Irland ist es nicht möglich, Anträge auf Zahlung von Schadensersatz online zu stellen. Weitere Informationen zu Diensten im Zusammenhang mit Entschädigungen sind auf der Website der Citizens Information für Bürgerinformationen und auf der Website der Irischen Regierung verfügbar.
Zweck und Umfang: Das Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein Dienst, der darauf zugeschnitten ist, Forderungen von Verbrauchern oder Unternehmen kostengünstig und ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu bearbeiten. Folgende Forderungsarten können in diesem Verfahren geltend gemacht werden:
- Ansprüche auf Waren oder Dienstleistungen, die für private Zwecke von einem gewerblichen Anbieter bezogen wurden (Forderungen von Verbrauchern)
- Ansprüche auf Waren oder Dienstleistungen, die für gewerbliche Zwecke von einem gewerblichen Anbieter bezogen wurden (Forderungen von Unternehmen)
- Ansprüche wegen geringfügiger Sachbeschädigungen (jedoch nicht bei Personenschäden)
- Ansprüche auf die Rückgabe einer Kaution bei bestimmten Arten von gemieteten Immobilien, zum Beispiel einem Ferienhaus oder einem Zimmer/einer Wohnung in einem Gebäude, in dem auch der Eigentümer wohnt
Die Forderung darf 2 000 EUR nicht übersteigen.
Zuständige Behörde: District Court Offices (Geschäftsstellen der Bezirksgerichte)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Dienst ist für alle verfügbar.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Verwender müssen sich über ihr Konto beim Courts Service Online (CSOL)-System anmelden.
- Einzureichende Unterlagen: Das hängt von der jeweiligen Forderung ab.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die aktuelle Gebühr für die Geltendmachung einer Forderung beträgt 25 EUR.
Link: https://www.csol.ie/ccms/welcome.html
Weitere Informationen über die Möglichkeit, ein Verfahren für geringfügige Forderungen online einzuleiten, sind auf der Website des Court Service of Ireland (Irischer Gerichtsdienst) sowie im Informationsblatt des EJN verfügbar.
Wie aus dem Informationsblatt des EJN hervorgeht, ist die elektronische Zustellung von Dokumenten in Irland nicht zulässig.
Am 25. September 2018 wurde jedoch das Rechtsinstrument Nr. 378 unterzeichnet, das am 17. Oktober 2018 in Kraft trat. Mit diesem Rechtsinstrument werden die Vorschriften des Circuit Court (Kreisgericht) geändert, um die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente zu ermöglichen, sofern die Parteien des Verfahrens ihre Zustimmung erteilen. Dadurch werden die Regelungen für das Circuit Court an die der Superior Courts (Höhere Gerichte) angepasst, bei denen die elektronische Zustellung gemäß Rechtsinstrument Nr. 475/2017 seit November 2017 möglich ist. Um die Zustellung von Dokumenten auf diese Weise in Anspruch nehmen zu können, muss der Rechtsanwalt des Klägers auf der Klageschrift im Rahmen eines Zivilverfahrens die E-Mail-Adresse angeben, an die die Dokumente gesendet werden können.
Die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente ist somit zulässig, jedoch per E-Mail (und nicht über einen elektronischen Behördendienst).
In Irland gibt es keine Behördendienste im Zusammenhang mit online durchzuführenden Zwangsversteigerungen.
In Irland gibt es keine elektronischen Behördendienste im Zusammenhang mit Mediation. Weitere Informationen zu Irland sind auf dem E-Justiz-Portal verfügbar. Informationen über Mediation in Familiensachen sind auch auf der Website Citizens Information und auf der Website des Legal Aid Board verfügbar.
Zweck und Umfang: Das Unternehmensregister CRO ist das zentrale Verzeichnis für gesetzlich vorgeschriebene Informationen über irische Unternehmen und Firmen. Das CRO hat eine Reihe von Aufgaben, unter anderem ist es zuständig für die Gründung von Unternehmen und die Eintragung von Firmen, die Entgegennahme und Eintragung von Gründungsunterlagen sowie die Durchsetzung des Companies Act (Unternehmensgesetz) in Bezug auf die Meldepflichten und die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit. Verwender können ihre Firma registrieren, ein Unternehmen gründen und ihre Geschäftsberichte online über das Online-Portal zur Unternehmensregistrierung in Irland (CORE) einreichen.
Zuständige Behörde: Unternehmensregister (CRO)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Einzelpersonen und Unternehmen
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Verwender müssen sich über CORE anmelden.
- Einzureichende Unterlagen: Bei einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD-Gesellschaft) besteht die Gesellschaftssatzung aus einem einzigen Satzungsdokument. Alle anderen Unternehmensformen haben eine Satzung, die eine Gründungsurkunde und einen Gesellschaftsvertrag umfasst. Weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten sind auf der Website des Unternehmensregisters CRO verfügbar.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Abhängig von dem jeweiligen Dienst
Link: https://core.cro.ie/
Weitere Informationen zu den Diensten des CRO im Zusammenhang mit der Registrierung und über die Möglichkeiten zur Gründung eines Unternehmens in Irland sind auf der Website Citizens Information und auf der Website des Unternehmensregisters CRO verfügbar.
Im Einklang mit den EU-Vorschriften kann seit Februar 2019 ein mehrsprachiges Formular für von der allgemeinen Registerbehörde (General Register Office) ausgestellte Urkunden betreffend Geburt, Tod, Heirat und Lebenspartnerschaft angefordert werden. Mithilfe des mehrsprachigen Formulars soll eine Übersetzung der öffentlichen Urkunde zur Verfügung gestellt werden. Das mehrsprachige Formular selbst entfaltet keine Rechtswirkung. Bei der Anforderung eines mehrsprachigen Formulars ist anzugeben, welche EU-Sprache gewünscht wird, und die Anforderung muss im Rahmen der Beantragung der Bescheinigung bei der allgemeinen Registerbehörde (General Register Office) in Roscommon erfolgen. Es ist nicht möglich, ein mehrsprachiges Formular online zu beantragen.