In Lettland wird die Website https://latvija.gov.lv im Allgemeinen als Online-Tool für die Inanspruchnahme verschiedener Dienste der lettischen Behörden, sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene, genutzt. Im Wesentlichen handelt es sich um ein digitales Instrument, mit dem bestimmte Formulare elektronisch ausgefüllt werden können und über das mit den jeweiligen Behörden hinsichtlich zahlreicher Angelegenheiten kommuniziert werden kann – Sozialdienste (z. B. Dienste für Menschen mit Behinderung, Sozialleistungen, Sozialversicherung usw.), Familie (z. B. Adoption, Geburt, Heirat, Tod usw.), Unternehmertum, Finanzen und Steuern, Wohnen und Umwelt, Kultur, Sport, Tourismus, verschiedene Rechte, Bildung, Konsulardienste, Gesundheit, Verkehr sowie weitere Angelegenheiten. Die meisten Dienste stehen natürlichen Personen zur Verfügung, es gibt jedoch auch Dienste, die auch für juristische Personen verfügbar sind. Das Portal soll einen schnellen und bequemen Zugang zu den Diensten lettischer staatlicher Einrichtungen und Gemeinden ermöglichen. In dem Portal können entweder Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen (Formulare, Dokumente, Zahlungen, Bedingungen usw.) und Verwaltungsverfahren für die Inanspruchnahme öffentlicher und kommunaler Dienste abgerufen oder Dienste elektronisch in Anspruch genommen werden, sofern sie online angeboten werden. Das Portal wird von der staatlichen Agentur für Regionalentwicklung verwaltet.
Neben dem Portal https://latvija.gov.lv verfügen bestimmte staatliche Einrichtungen über eigene elektronische Behördendienste (z. B. im Bereich der Versteigerungen), so werden beispielsweise Informationen über Gesellschaften vom lettischen Unternehmensregister bereitgestellt. Im Bereich der Justiz werden Online-Dienste in der Regel zusätzlich zum Portal https://latvija.gov.lv von der Gerichtsverwaltung (Tiesu administracija) bereitgestellt, einer dem Justizministerium unterstellten Einrichtung der direkten Verwaltung, die die Verwaltungstätigkeiten der Bezirks- (Stadt-) und Regionalgerichte organisiert und sicherstellt.
Zweck und Umfang: Es ist möglich, staatliche Prozesskostenhilfe auf elektronischem Wege über die Website https://latvija.gov.lv zu beantragen. Der Antrag kann elektronisch über https://latvija.gov.lv bei der Prozesskostenhilfestelle Lettlands eingereicht werden.
Zuständige Behörde: Prozesskostenhilfestelle Lettlands
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Prozesskostenhilfe wird von der Prozesskostenhilfestelle Lettlands gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. hinsichtlich des sozialen Status, in Fällen höherer Gewalt usw.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Der elektronische Dienst ist auf dem Portal https://www.latvija.lv/lv/Epakalpojumi/EP119/Apraksts verfügbar, über das eine Authentifizierung mit verschiedenen Authentifizierungstools möglich ist: eID, eParaksts, eParaksts mobile, Online-Banking. Darüber hinaus können nur Unterlagen eingereicht werden, die mittels einer elektronischen Signatur unterzeichnet wurden.
- Einzureichende Unterlagen: Einzureichen sind ein Online-Antrag über die Website https://latvija.gov.lv, eine Kopie eines Dokuments, mit dem das Recht auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bescheinigt wird, sowie Kopien von Dokumenten, die sich auf die Art des Rechtsstreits, den Stand des Verfahrens usw. beziehen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nur die Bearbeitung des Antragsverfahrens selbst kann online erfolgen.
Kosten: Dieser Online-Dienst ist kostenlos.
Link:
https://latvija.lv/PPK/dzives-situacija/apakssituacija/p659/ProcesaApraksts
Zweck und Umfang: Schadenersatzansprüche können online durch die Einleitung eines Online-Zivilverfahrens geltend gemacht werden (siehe den entsprechenden Abschnitt unten). Neben der Einreichung der Klage und der Anlagen per E-Mail an das jeweils zuständige Gericht gibt es einen gesonderten Online-Dienst, über den solche Klagen, einschließlich Klagen von Verbrauchern, online eingereicht werden können – https://www.elieta.lv.
Zuständige Behörde: Gericht, das in der Sache zuständig ist, oder der Dienst https://www.elieta.lv
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Klage sowie die Anlagen müssen elektronisch unterzeichnet werden, wenn sie auf elektronischem Wege bei Gericht eingereicht werden. Die Anmeldung beim Dienst https://www.elieta.lv erfolgt über elektronische Identifizierung.
- Einzureichende Unterlagen: Antrag an das Gericht (Klageschrift) und Anlagen
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, per E-Mail oder über den Dienst https://www.elieta.lv
Kosten: Der Online-Dienst (Einreichung der Klage per E-Mail an das Gericht oder über https://www.elieta.lv) ist kostenlos. Für die Einreichung der Klage an sich können staatliche Gebühren anfallen.
Link:
Es gibt keinen speziellen Link. Für die elektronische Einreichung einer Klage ist die E-Mail-Adresse des jeweils zuständigen Gerichts zu verwenden. Siehe auch https://www.elieta.lv für die kürzlich eingeführte Online-Plattform. Siehe auch hier.
Zweck und Umfang: Es ist möglich, ein Zivilverfahren auf elektronischem Wege einzuleiten, d. h. durch Übersendung der Klageschrift und der Anlagen per E-Mail an das jeweils zuständige Gericht. Die Klage und die Anlagen sind elektronisch zu unterzeichnen. Neben der Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht gibt es einen gesonderten Online-Dienst, über den Klagen in Zivilverfahren online eingereicht werden können – https://www.elieta.lv. Dieser elektronische Dienst wurde Ende 2021 eingeführt, um die elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Einrichtungen (unter anderem auch die Einleitung von Zivilverfahren über diese Plattform) zu ermöglichen.
Zuständige Behörde: Gericht, das in der Sache zuständig ist, oder der Dienst https://www.elieta.lv
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Klage sowie die Anlagen müssen elektronisch unterzeichnet werden, wenn sie auf elektronischem Wege bei Gericht eingereicht werden. Die Anmeldung beim Dienst https://www.elieta.lv erfolgt über elektronische Identifizierung.
- Einzureichende Unterlagen: Antrag an das Gericht (Klageschrift) und Anlagen
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, per E-Mail oder über den Dienst https://www.elieta.lv
Kosten: Der Online-Dienst (Einreichung der Klage per E-Mail an das Gericht) ist kostenlos. Für die Einreichung der Klage an sich können staatliche Gebühren anfallen.
Link:
Es gibt keinen speziellen Link. Für die elektronische Einreichung einer Klage ist die E-Mail-Adresse des jeweils zuständigen Gerichts zu verwenden. Siehe auch https://www.elieta.lv für die kürzlich eingeführte Online-Plattform. Siehe auch hier.
Zweck und Umfang: Gerichtliche Dokumente an Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie an eine zentrale Stelle oder kommunale Behörde werden per E-Mail versendet. Vom Gericht erstellte gerichtliche Dokumente und andere elektronisch erstellte Dokumente werden Rechtsanwälten vom Gericht über ein spezielles Online-System übermittelt, das von der Gerichtsverwaltung (Tiesu administracija) bereitgestellt wird, einer dem Justizministerium unterstellten Einrichtung der direkten Verwaltung, die die Verwaltungstätigkeiten der Bezirks- (Stadt-) und Regionalgerichte organisiert und sicherstellt. Einem Notar, Gerichtsvollzieher, einer zentralen Stelle oder einer kommunalen Behörde werden solche Schriftstücke per E-Mail zugestellt, es sei denn, sie haben das Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie im Online-System registriert sind.
Die Zustellung gerichtlicher Dokumente an Verfahrensbeteiligte kann nur dann per E-Mail erfolgen, wenn diese dem Gericht ihre Zustimmung zur Verwendung von E-Mails für den Schriftverkehr mit dem Gericht mitgeteilt haben. Das Schriftstück wird an die von der Partei angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Stellt das Gericht technische Probleme bei der Übermittlung gerichtlicher Dokumente per E-Mail fest, erfolgt die Zustellung mittels eines der anderen zur Verfügung stehenden Verfahrens. Neben der Zustellung von Dokumenten per E-Mail gibt es einen gesonderten Online-Dienst, über den Gerichtsdokumente online verfügbar sind – https://www.elieta.lv. Dieser elektronische Dienst wurde Ende 2021 eingeführt, um die elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Einrichtungen (unter anderem auch die Einleitung von Zivilverfahren über diese Plattform) zu ermöglichen.
Zuständige Behörde: Gerichtsverwaltung (Tiesu administracija)/zuständiges Gericht/Justizministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Die Verfahrensbeteiligten müssen der elektronischen Übermittlung zustimmen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Verfahrensbeteiligte müssen dem Gericht ihre Zustimmung zur Verwendung von E-Mails für den Schriftverkehr mit dem Gericht mitteilen. Dies geschieht üblicherweise bei Einleitung des Verfahrens. Rechtsanwälte müssen sich bei dem speziellen Online-System anmelden, um Gerichtsdokumente online abrufen zu können. Die Anmeldung beim Dienst https://www.elieta.lv erfolgt über elektronische Identifizierung.
- Einzureichende Unterlagen: Die Verfahrensbeteiligten müssen eine einfache Zustimmung zur elektronischen Entgegennahme gerichtlicher Dokumente erteilen. Dies kann schriftlich (auch elektronisch) zusammen mit der Einreichung von Unterlagen beim Gericht erfolgen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Sobald die Zustimmung eingegangen und genehmigt ist, können die Justizbehörden Mitteilungen, Belege und Ladungen elektronisch übermitteln.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ein Verfahrensbeteiligter kann seine Zustimmung online per E-Mail an die jeweils zuständige Stelle übermitteln, indem er einen elektronisch unterzeichneten Antrag/einen elektronisch unterzeichneten Schriftsatz, z. B. eine Klageerwiderung, einreicht, woraus u. a. die Zustimmung des Verfahrensbeteiligten zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten hervorgeht. Für diesen Dienst gibt es kein gesondertes Online-Verfahren. Sobald die Zustimmung eingegangen und genehmigt ist, werden alle Mitteilungen, Belege und Ladungen betreffend der Verfahren, an denen die Partei beteiligt ist, elektronisch an die Partei übermittelt.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link:
Die elektronische Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erfolgt direkt vom Gericht an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei (bzw. ihres Vertreters) oder über das Portal https://www.elieta.lv. Gerichtliche Dokumente, die an einen Rechtsanwalt übermittelt werden, stehen derzeit noch über ein Online-System unter https://manas.tiesas.lv/eTiesasMvc/lv/Account/Login zur Verfügung. Es wird jedoch erwartet, dass diese Plattform durch ein entsprechendes Tool auf der Plattform http://www.elieta.lv ersetzt wird.
Weitere Informationen über die elektronische Übermittlung gerichtlicher Dokumente in Lettland sind im EJN-Informationsblatt über die amtliche Übermittlung von gerichtlichen Dokumenten verfügbar.
Die Teilnahme an Zwangsversteigerungen in Lettland ist über die Website für elektronische Versteigerungen möglich, die von der Gerichtsverwaltung (Tiesu administracija) bereitgestellt wird, einer dem Justizministerium unterstellten Einrichtung der direkten Verwaltung, die die Verwaltungstätigkeiten der Bezirks- (Stadt-) und Regionalgerichte organisiert und sicherstellt.
Zweck und Umfang: Die Website für elektronische Versteigerungen ist seit dem 1. Juli 2015 in Betrieb und bietet erfolgreich die Durchführung von Versteigerungen, die Registrierung von Versteigerungsteilnehmern, die Zusammenstellung von Informationen über registrierte Versteigerungsteilnehmer, die Zulassung registrierter Versteigerungsteilnehmer zur Teilnahme an der angekündigten Versteigerung sowie ein technologisches Instrumentarium für die Abgabe und Registrierung von Geboten.
Zuständige Behörde: Gerichtsverwaltung (Tiesu administracija) und Gerichtsvollzieher (https://www.lzti.lv/)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
Alle Versteigerungen sind für jeden zugänglich, aber nur registrierte Verwender können an Online-Versteigerungen teilnehmen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
Personen, die an Online-Versteigerungen teilnehmen möchten, müssen sich auf der Website https://izsoles.ta.gov.lv/ registrieren. Die Authentifizierung ist über https://latvija.gov.lv (eID, elektronische Signatur oder Online-Banking) oder mittels Benutzername und Passwort möglich. Ein registrierter Verwender kann einen Gerichtsvollzieher ersuchen, ihn zur Teilnahme an einer Versteigerung (in seinem eigenen Namen oder im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person) zuzulassen.
- Einzureichende Unterlagen:
Natürliche Personen, die sich auf https://izsoles.ta.gov.lv/ registrieren, müssen eine der dort zur Verfügung stehenden Authentifizierungsmethoden verwenden. Obwohl die Registrierung eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung ist, ergibt sich hieraus keine verbindliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Versteigerung. Vertritt eine Person eine juristische Person, muss sie zusätzlich zur Authentifizierung mittels einer der zur Verfügung stehenden Methoden auch eine Vollmacht bei einem Gerichtsvollzieher einreichen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Nach der Versteigerung generiert das System eine Versteigerungsurkunde, die von dem Gerichtsvollzieher, der die Versteigerung durchgeführt hat, entgegengenommen wird. Die Versteigerungsurkunde ist ohne Unterschrift gültig. Der Gerichtsvollzieher sendet dem Bieter die Versteigerungsurkunde über die auf der Website für elektronische Versteigerungen verfügbaren Nachrichtenfunktionen zu. Weitere Maßnahmen sind in der lettischen Zivilprozessordnung geregelt.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos. Wenn sich eine Person für eine Versteigerung registrieren lässt, ist eine Sicherheitsleistung für die Teilnahme zu entrichten.
Link:
Der Link zum Dienst ist verfügbar unter https://izsoles.ta.gov.lv/.
Nähere Informationen sind hier zu finden:
https://likumi.lv/ta/id/274951-elektronisko-izsolu-vietnes-noteikumi
In Lettland gibt es keine zentrale Stelle oder kommunale Behörde, die für die Reglementierung des Berufs des Mediators zuständig ist. Mediationsdienste werden von Mediatoren in vielen Bereichen angeboten, darunter in zivil-, sozial- und handelsrechtlichen Angelegenheiten. Es gibt keine Beschränkungen für die Erbringung von Online-Mediationsdiensten, diese können jedoch nicht als öffentliche Online-Dienste angesehen werden.
Weitere Informationen über Mediationsdienste in Lettland sind auf dem E-Justiz-Portal im Abschnitt über Mediation in den EU-Ländern und auf den folgenden Websites verfügbar:
Gründung von Gesellschaften, Eintragung von Änderungen, Insolvenzverfahren, Beendigung
Zweck und Umfang: Das Unternehmensregister stellt verschiedene elektronische Dienste bereit, die für die Eingabe einer bestimmten Anfrage genutzt werden können. Anfragen sind über das Portal https://www.latvija.lv/ einzureichen. Einer der besonderen elektronischen Dienste ist auch die Gründung von Unternehmen. Weitere Beispiele sind die Eintragung rechtlich relevanter Tatsachen, die Eintragung von Änderungen im Register, Insolvenzverfahren, Liquidation oder Beendigung einer rechtlich relevanten Tatsache usw. Derzeit können sich nur natürliche Personen über den elektronischen Dienst auf dem Portal https://www.latvija.lv authentifizieren. Für als juristische Personen authentifizierte Personen steht der elektronische Dienst nicht zur Verfügung.
Zuständige Behörde: Unternehmensregister/Staatliche Agentur für Regionalentwicklung, die den Betrieb des Portals https://www.latvija.lv überwacht
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Alle natürlichen und juristischen Personen, die eine Gesellschaft eintragen lassen möchten. Wird die Person als juristische Einheit authentifiziert, ist der elektronische Dienst nicht verfügbar.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Der elektronische Dienst ist auf dem Portal https://www.latvija.lv/lv/Epakalpojumi/EP119/Apraksts verfügbar, über das eine Authentifizierung mit verschiedenen Authentifizierungstools möglich ist: eID, eParaksts, eParaksts mobile, Online-Banking. Darüber hinaus können nur Unterlagen eingereicht werden, die mittels einer elektronischen Signatur unterzeichnet wurden.
- Einzureichende Unterlagen: Dies hängt vom gewünschten elektronischen Dienst ab.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst selbst, d. h. die Nutzung des Portals https://www.latvija.lv, ist kostenlos, für jeden konkreten Dienst (Gründung eines Unternehmens, Eintragung von Änderungen usw.) ist jedoch eine besondere staatliche Gebühr zu entrichten.
Link: https://latvija.lv/lv/Epakalpojumi/EP119/Apraksts
Weitere Informationen über die Möglichkeiten zur Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmensregister sind hier verfügbar.
Zugang zu Informationen über Gesellschaften
Zweck und Umfang: Mithilfe dieses Dienstes können Informationen über Gesellschaften, aktuelle und historische Daten über Vorstandsmitglieder, Aktionäre, Informationen über Finanzen, Steuern, Verbindlichkeiten usw. eingeholt werden. Das Unternehmensregister verfügt über ein öffentlich zugängliches Register, das hier verfügbar ist. Einige private Unternehmen erbringen jedoch auch ähnliche Dienstleistungen.
Zuständige Behörde: Unternehmensregister Lettlands
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine, das Register ist öffentlich zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine Anforderungen bei der Abfrage von Basisinformationen; zur Abfrage ausführlicherer Informationen müssen Verwender sich anmelden.
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Zweck und Umfang: Mithilfe dieses Dienstes werden Übersetzungsdienste für Privatpersonen und staatliche Stellen bereitgestellt. Privatpersonen können die maschinellen Übersetzungsdienste des Zentrums für Kulturinformationssysteme unter https://hugo.lv/en nutzen, wohingegen Übersetzungsdienste für staatliche Stellen vom staatlichen Sprachenzentrum unter https://vvc.gov.lv/index.php?route=common/home bereitgestellt werden.
Zuständige Behörde: Zentrum für Kulturinformationssysteme und staatliches Sprachenzentrum
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine, das Register ist für alle öffentlich zugänglich (https://hugo.lv/en). Staatlichen Stellen stehen die Dienste des staatlichen Sprachenzentrums für beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Entfällt
Links: