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Spanien
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Aufgrund der Vielfalt der Portale und Internetseiten, die für die Durchführung von Online-Gerichtsverfahren, Konsultationen oder zur Vereinbarung von Terminen zur Verfügung stehen, hat das Justizministerium ein zentrales Verzeichnis der Verfahren in einem E-Justiz-Portal mit der Bezeichnung Elektronisches Justizamt eingerichtet. In diesem Portal werden die im Justizsystem verfügbaren Verfahren aufgelistet und erläutert.

Gemäß dem Gesetz 18/2011 steht das Elektronische Justizamt Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen der Rechtsberufe für die Durchführung von Verfahren im Bereich der Justiz zur Verfügung, die in die Zuständigkeit des Justizministeriums fallen. Das Elektronische Justizamt ist für folgende Bereiche zuständig: Oberster Gerichtshof, Nationales Gericht und die Autonomen Gemeinschaften Extremadura, Kastilien la Mancha, Kastilien und León, Balearen, Region Murcia, Ceuta und Melilla. Die anderen Gemeinschaften verfügen über eigene regionale Justizabteilungen.

Das Internetportal ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen der Rechtsberufe, über das Internet mit der Justizverwaltung zu interagieren, Anfragen zu stellen und Verfahren elektronisch durchzuführen. Weitere Informationen zu den digitalen Verfahren sind unten aufgeführt und können auch hier abgerufen werden.

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