Aufgrund der Vielfalt der Portale und Internetseiten, die für die Durchführung von Online-Gerichtsverfahren, Konsultationen oder zur Vereinbarung von Terminen zur Verfügung stehen, hat das Justizministerium ein zentrales Verzeichnis der Verfahren in einem E-Justiz-Portal mit der Bezeichnung Elektronisches Justizamt eingerichtet. In diesem Portal werden die im Justizsystem verfügbaren Verfahren aufgelistet und erläutert.
Gemäß dem Gesetz 18/2011 steht das Elektronische Justizamt Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen der Rechtsberufe für die Durchführung von Verfahren im Bereich der Justiz zur Verfügung, die in die Zuständigkeit des Justizministeriums fallen. Das Elektronische Justizamt ist für folgende Bereiche zuständig: Oberster Gerichtshof, Nationales Gericht und die Autonomen Gemeinschaften Extremadura, Kastilien la Mancha, Kastilien und León, Balearen, Region Murcia, Ceuta und Melilla. Die anderen Gemeinschaften verfügen über eigene regionale Justizabteilungen.
Das Internetportal ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen der Rechtsberufe, über das Internet mit der Justizverwaltung zu interagieren, Anfragen zu stellen und Verfahren elektronisch durchzuführen. Weitere Informationen zu den digitalen Verfahren sind unten aufgeführt und können auch hier abgerufen werden.
Zweck und Umfang: Gemäß der spanischen Verfassung haben Personen, die nachweisen können, dass sie nicht über genügend wirtschaftliche Mittel zur Führung eines Rechtsstreits verfügen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dies gilt auch in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Zuständige Behörde: Die spanische Rechtsanwaltskammer (Abogacía Española) ist Vertretung, Koordinierungsstelle sowie leitendes Exekutivorgan der 83 Rechtsanwaltskammern in Spanien. Zu ihren grundlegenden Aufgaben gehört die Organisation der beruflichen Tätigkeit von Rechtsanwälten.
Zugangsbedingungen: Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben
- Personen, die ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit nachweisen können,
- Arbeitnehmer und nach den Systemen der sozialen Sicherheit leistungsberechtigte Personen (zur Verteidigung ihrer Rechte als Arbeitnehmer), Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, Terrorismus und Menschenhandel (in Gerichtsverfahren, die ihren Status als Opfer betreffen), Minderjährige und Menschen mit geistigen Behinderungen, wenn sie Opfer von Missbrauch oder Misshandlung sind, auch unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt (es werden keine elektronischen Dokumente eingereicht oder empfangen)
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nicht verfügbar. Die Website stellt potenziellen Verwendern Informationen zur Verfügung und verweist sie an die örtlichen Geschäftsstellen der Rechtsanwaltskammern. Es ist nicht klar, ob einige örtliche Geschäftsstellen die Möglichkeit anbieten, einen Antrag auf diesen Dienst online zu stellen.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: https://www.abogacia.es/servicios/ciudadanos/servicios-de-orientacion-juridica-gratuita/
Zweck und Umfang:
Opfer von Terroranschlägen oder ihre Familien haben Anspruch auf Entschädigung für Personen- und Sachschäden (https://www.interior.gob.es/opencms/pdf/servicios-al-ciudadano/ayudas-y-subvenciones/ayudas-a-victimas-de-actos-terroristas/documentos-informativos/Ayudas_indemnizaciones_victimas_terrorismo.pdf).
Sonstige Entschädigungsansprüche, die beim Innenministerium geltend gemacht werden können
Personen haben das Recht, vom Innenministerium für Schäden oder Verletzungen an ihrem Eigentum und ihren Rechten entschädigt zu werden, die durch die ordnungsgemäße oder nicht ordnungsgemäße Arbeitsweise der öffentlichen Dienste des Innenministeriums entstanden sind. Dies gilt nicht in Fällen höherer Gewalt oder bei Schäden, für die die Person aufgrund gesetzlicher Verpflichtung selbst einzustehen hat.
Schäden, die an ausländischen Transportmitteln für Güter oder Personengruppen, an deren Fracht und Insassen entstehen, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befinden und internationale Transportfahrten durchführen, können vom Staat ersetzt werden, sofern diese Schäden direkt auf Gewalttaten, willkürliche oder gezielte Handlungen zurückzuführen sind, die von identifizierten oder nicht identifizierten Personen im Zusammenhang mit einem bestehenden Konflikt begangen wurden.
Zuständige Behörde: Innenministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Opfer einer terroristischen Handlung oder Vertretung eines solchen Opfers
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Verwender können ein elektronisches Zertifikat oder den zuvor beschriebenen Zugangsservice Cl@ve nutzen.
- Einzureichende Unterlagen: Je nach Situation (Tod, dauerhafte Verletzung, nicht dauerhafte Verletzung usw.) muss der Antragsteller einige der folgenden Dokumente einreichen (die über das Online-Formular hochgeladen werden können):
- Sterbeurkunde des Opfers (falls zutreffend)
- Fotokopie des „Familienbuchs“ (einem Dokument im Reisepassformat mit Informationen über die Eheschließung und Elternschaft der betreffenden Familie)
- Strafanzeige oder polizeiliche Meldung
- Medizinische oder psychologische Berichte
- Gerichtsurteil
- Entscheidung einer Verwaltungsbehörde
- Sonstige Dokumente zum Nachweis des Opferstatus
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Informationen über die Rechtswirkung liegen nicht vor.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: https://sede.mir.gob.es/opencms/export/sites/default/es/procedimientos-y-servicios/
Zweck und Umfang:
Das Elektronische Justizamt bietet jeder natürlichen oder juristischen Person die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung zur Einleitung eines Verfahrens einzureichen, wenn das Verfahren auf folgende Beträge begrenzt ist:
- Schriftliche Erklärung zur Einleitung eines Mahnverfahrens in einem Zivilverfahren: Es gibt keine Begrenzung des Gesamtbetrags.
- Schriftliche Erklärung zur Einleitung eines Mahnverfahrens in einem sozialrechtlichen Verfahren: Der Gesamtbetrag darf 6 000 EUR nicht überschreiten, wenn es sich um eine Zahlung aus einem Arbeitsverhältnis handelt.
- Schriftliche Erklärung zur Einleitung eines Mahnverfahrens im Rahmen einer nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeit: Es gibt keine Begrenzung des Gesamtbetrags.
- Schriftliche Erklärung zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens: Der Gesamtbetrag darf 2 000 EUR nicht überschreiten.
- Schriftliche Erklärung zur Einleitung der Vollstreckung einer gerichtlichen Anordnung: Der Gesamtbetrag, für den die Vollstreckung beantragt wird, darf 2 000 EUR nicht überschreiten.
Gemäß der spanischen Zivilprozessordnung müssen sich die Parteien von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn der Streitwert 2 000 EUR überschreitet.
Zuständige Behörde: Justizministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Verwender können ihren elektronischen Personalausweis, ein elektronisches Zertifikat oder den zuvor beschriebenen Zugangsservice Cl@ve nutzen.
- Einzureichende Unterlagen: Dies ist in den verfügbaren Leitlinien nicht festgelegt.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Für die Einreichung des Dokuments ist eine gültige elektronische Signatur erforderlich (die zunächst für den Zugang zum System erforderlich ist, sodass keine zusätzlichen Anforderungen erforderlich zu sein scheinen).
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Dieser Dienst ist kostenlos.
Link: https://sedejudicial.justicia.es/-/presentacion-de-escritos
Zweck und Umfang:
Das Elektronische Justizamt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich in einem „persönlichen Bereich“ anzumelden, in dem Dokumente abgerufen und gespeichert sowie Mitteilungen erstellt und eingesehen werden können. Zu den verfügbaren Dienstleistungen gehören:
- Zugang zu Gerichtsverfahren, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind
- Kommunikationsdienste, für die Bürgerinnen und Bürger sich angemeldet haben
- Erstellung, Einreichung und Speicherung schriftlicher Erklärungen (siehe oben)
- Zugang zu Vollmachten, die Bürgerinnen und Bürger betreffen
- Zugang zu Unterlagen, die an Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Gerichtsverfahren, an denen sie beteiligt sind, übermittelt wurden
- Mitteilungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern
- Zugang zu einem sicheren Verifizierungscode, mit dem Bürgerinnen und Bürger die Gültigkeit des alphanumerischen Codes überprüfen können, der auf allen elektronischen Dokumenten angegeben ist, die von den Gerichten und dem Justizministerium digital ausgestellt werden. Jede Kopie der elektronischen Originale des Ministeriums in Papierform gilt als beglaubigte Kopie, wenn sie den sicheren Verifizierungscode enthält.
- Anfrage zum Stand der Gerichtsverfahren
- Gerichtlich anberaumter Termin
- Einsichtnahme in elektronische Gerichtsakten
- Online-Versteigerungen
Zusätzlich gibt es einen von der Zentralregierung bereitgestellten „Carpeta ciudadana“ (Bürgerordner), in dem alle Dokumente und Verfahren, die bei allen Behörden der öffentlichen Verwaltung über die Bürgerinnen und Bürger geführt werden, zusammengefasst sind. Dieser Ordner befindet sich offenbar in der Entwicklungsphase. Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Zertifikat oder den Zugangsdienst Cl@ve.
Zuständige Behörde: Justizministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Verwender können ihren elektronischen Personalausweis, ein nationales Zertifikat oder den zuvor beschriebenen Zugangsservice Cl@ve nutzen.
- Einzureichende Unterlagen: Das ist vom jeweiligen Verfahren abhängig. Für den Zugang zu diesem Dienst sind keine Unterlagen erforderlich.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente werden digital unterzeichnet.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Dieser Dienst ist kostenlos.
Link: https://sedejudicial.justicia.es/group/guest/area-privada
Zweck und Umfang: Online-Versteigerungen werden durch in der Rubrik „Administración de Justicia“ des Portals B.O.E. (Boletín Oficial del Estado, Staatsanzeiger) veröffentlichte Bekanntmachungen sowie auf dem Portal für Versteigerungen selbst angekündigt.
Nach spanischem Recht kann die Veräußerung durch öffentliche oder private Personen oder Einrichtungen mit Fachkenntnissen erfolgen, und wenn die Justizbehörde dem zustimmt. Die Veräußerung oder Versteigerung muss gemäß den Vorschriften dieser Einrichtung durchgeführt werden, und darf nicht mit dem Ziel der Vollstreckung oder dem Schutz der Interessen sowohl der vollstreckenden Partei als auch der Person, gegen die die Vollstreckung durchgeführt wird, gemäß Artikel 641 der Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) unvereinbar sein.
Im ersten Absatz der oben genannten Vorschrift ist festgelegt, dass die Rechtsanwaltskammern (Colegios de Procuradores) diese Aufgaben übernehmen können, und diese haben zu diesem Zweck ein eigenes Portal für Online-Versteigerungen eingerichtet.
Zuständige Behörde: Justizministerium
Zugangsbedingungen: Keine
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Keine
Link: Online-Versteigerungen werden durch in der Rubrik „Administración de Justicia“ des Portals B.O.E. (Boletín Oficial del Estado, Staatsanzeiger) veröffentlichte Bekanntmachungen sowie auf dem Portal für Versteigerungen selbst angekündigt.
Zweck und Umfang:
Der Zugang zu Mediationsdiensten ist in Spanien nicht online verfügbar. Nur der Dienst zur Registrierung von Mediatoren und Mediationsstellen ist elektronisch verfügbar.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Zentralregierung für einige autonome Gemeinschaften), regionale Justizabteilungen für autonome Gemeinschaften mit dezentralisierten Zuständigkeiten im Justizwesen
Zugangsbedingungen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein
Kosten: Entfällt
Link: https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/tramites/registro-mediadores
Zweck und Umfang:
Das vom Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus bereitgestellte Portal „creación de empresas por Internet“ (CIRCE) für Unternehmensgründungen stellt Informationen für die Online-Gründung von Unternehmen und Gesellschaften zur Verfügung. Über das Portal können folgende Unternehmensformen eingetragen werden:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Eigentümergemeinschaft
- Gemeinnützige Organisation
- Selbstständig Erwerbstätige
Um ein Unternehmen zu gründen, muss der Unternehmer das einheitliche elektronische Dokument (Documento Único Electrónico) ausfüllen. Dieses Dokument enthält mehrere Formulare, und das Ausfüllen kann sich schwierig gestalten. Die Generaldirektion für Industrie und KMU hat eine Reihe erläuternder Videos für jeden Abschnitt des einheitlichen elektronischen Dokuments erstellt, die im Rahmen eines Online-Kurses zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wurden folgende Netzwerke zur Unterstützung von Unternehmern eingerichtet:
- PAE-Netzwerk: Die Beratungsstellen für Unternehmer (PAE) sind Büros, die der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Berufsverbänden, Wirtschaftsverbänden und Handelskammern angegliedert sind und persönliche Unterstützung bieten.
- Virtuelle PAE: Diese bieten Online-Unterstützung bei der Durchführung der Verfahren für die Gründung und den Start des Unternehmens oder die digitale Registrierung als selbstständig Erwerbstätiger.
Der Dienst ermöglicht es auch Bürgerinnen und Bürgern, die das Verfahren zur Unternehmensgründung oder die Registrierung als selbstständig Erwerbstätiger eingeleitet haben, den Status ihrer Akte einzusehen.
Zuständige Behörde: Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Dienst ist für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Verwender können ein elektronisches Zertifikat oder den zuvor beschriebenen Zugangsservice Cl@ve nutzen.
- Einzureichende Unterlagen: Je nach gewählter Rechtsform muss eine Vielzahl von Dokumenten vorgelegt werden, was unterschiedlich aufwendig ist.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Nutzung des Dienstes ist kostenlos (mit Ausnahme etwaiger Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Gründung eines Unternehmens).
Link: http://www.creatuempresa.org/es-ES/Paginas/CEHome.aspx
Entfällt