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Griechenland
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In Griechenland wurde 2019 gemäß Artikel 52 des Gesetzes Nr. 4635/2019 das „Zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung“ (Ενιαία Ψηφιακή Πύλη της Δημόσιας Διοίκησης) eingeführt, das vom Ministerium für digitale Governance umgesetzt und überwacht wird. Die verlinkten Inhalte sind in griechischer Sprache verfügbar. Mit dem Portal soll eine zentrale Plattform für alle elektronischen Dienste der Ämter und Behörden des Staates geschaffen werden. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass alle auf dieser Seite aufgeführten Verwaltungsvorgänge auch in Papierform durchgeführt werden können, unabhängig davon, ob sie teilweise oder vollständig online abgewickelt werden können.

GOV.GR ist das neue zentrale digitale Portal der griechischen öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Das Portal wird dynamisch weiterentwickelt. Die erste Beta-Version wurde im März 2020 für die Öffentlichkeit gestartet und umfasste bereits mehr als 500 entwickelte digitale Dienste, die auf der als einzige Anlaufstelle fungierenden zentralen Plattform zusammengefasst sind.

Seither hat sich GOV.GR zur Digitalplattform der Regierung entwickelt, auf der über 1 400 digitale Dienste bereitgestellt werden und die Millionen von Bürgerinnen und Bürgern die Abwicklung von Behördenangelegenheiten erleichtert. Ziel ist es, durch die Schaffung vertrauenswürdiger Dienste, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bessere Dienstleistungen anbieten zu können.

GOV.GR hat während der Covid-19-Pandemie eine sehr wichtige Rolle eingenommen, da es zur Zentralstelle für alle Dienste und Funktionen der öffentlichen Verwaltung wurde. So werden beispielsweise Impfzertifikate, Bescheinigungen über positive/negative Testergebnisse, Schulausweise und andere damit zusammenhängende Dienste über GOV.GR bereitgestellt.

GOV.GR ist nach der dreistufigen Taxonomie aufgegliedert in Kategorien, Lebensereignisse und Dienste. Bürgerinnen und Bürger können mit nur drei Klicks den gewünschten Dienst aufrufen.

Im Jahr 2020 wurde der oben genannte Artikel aufgehoben und (implizit) durch die Artikel 22 bis 33 des Gesetzes Nr. 4727/2020 (in griechischer Sprache) ersetzt, in denen die Ziele, Definitionen, Dienste usw. der digitalen Governance, der Zugang zu Dokumenten, die Form elektronischer öffentlicher Urkunden usw. im griechischen öffentlichen Sektor (Staat) sowie die online bereitzustellenden Dienste präzisiert und detailliert dargelegt werden. In den Artikeln werden das Bestehen und die Ziele des Portals bekräftigt und spezifische Vorschriften und Verfahren dargelegt, die die Ämter und Behörden befolgen müssen, um den digitalen Zugang zu Dokumenten für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Der Hauptzweck des Portals besteht darin, dass Bürgerinnen und Bürger Dokumente von Ämtern und Behörden anfordern, empfangen oder abrufen können (z. B. Artikel 26 bis 28).

Im August 2023 umfasste das Portal 1 583 digitale Dienste in elf Kategorien. Es ist thematisch gegliedert in z. B. Beschäftigung und soziale Sicherheit, Familie, Vermögen und Steuern, Gesundheit; jeder Themenbereich verfügt über Unterrubriken (z. B. innerhalb des Bereichs Familie die Rubriken Sterbefälle, Geburt (Urkunden usw.), Scheidungen und Familienstand (Heiratsurkunden usw.).

Einige der oben genannten Dienste werden über das Portal selbst bereitgestellt, die meisten jedoch über die Online-Plattformen anderer Ämter oder Behörden (z. B. Ministerien). Das steht im Einklang mit den oben genannten Rechtsvorschriften, wonach Ämter und Behörden den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten müssen, ihre Angelegenheiten (so weit wie möglich) online zu erledigen. Deshalb werden auf der Plattform direkte Hyperlinks bereitgestellt. Alle Dienste sind jedoch im Portal als zentraler Plattform zusammengestellt, und zwar nach bestimmten Regeln unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung. Das Portal verfügt auch über einen eigenen elektronischen Posteingang für Bürgerinnen und Bürger, in dem jeder Verwender alle Dokumente finden kann, die von sonstigen Ämtern und Behörden auf Anfrage ausgestellt wurden. Wird ein Dokument von einem Amt oder einer Behörde auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern an deren elektronischen Posteingang gesendet, gilt dies als amtliche Zustellung des Dokuments (Artikel 26, Gesetz Nr. 4727/2020). Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Geburtsanzeigen) sind die meisten Dienste, die über die oder auf der Plattform bereitgestellt werden, griechischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es ist anzumerken, dass das Portal selbst (wie die meisten anderen Online-Plattformen, die die hier beschriebenen Dienste anbieten) bisher nur in griechischer Sprache verfügbar war (allerdings mit einem besonderen Zugang für Menschen mit Behinderungen). Seit April 2023 ist GOV.GR auch in englischer Sprache verfügbar.

Die Authentifizierung von Verwendern auf der Plattform erfolgt im Allgemeinen auf eine der folgenden Arten (Artikel 24); in der Regel wird dieser Vorgang durch eine Authentifizierung per Mobiltelefon ergänzt:

  • Authentifizierung durch TAXISnet (das einheitliche Online-Steuersystem zur Einreichung von Steuererklärungen und allen relevanten Dokumenten, zur Überwachung von erhobenen oder ausstehenden Steuerzahlungen usw.)
  • Elektronische Bankauthentifizierung (Benutzername und Passwort werden von der jeweiligen Bank der betroffenen Person bereitgestellt)

Für Dienste, die von der Plattform selbst bereitgestellt werden und hier aufgeführt sind, wird jedoch nur die erste Authentifizierungsmethode (TAXISnet) verwendet, da es sich bei diesen Diensten überwiegend um grundlegende Dienstleistungen handelt (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Verlust des Personalausweises usw.). Ein Dienst, der die zweite Art der Authentifizierung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet, ist beispielsweise der Verlust des nationalen Personalausweises, docs.gov.gr usw. Bei den Diensten, die in die Plattform integriert sind, aber von verschiedenen Online-Plattformen angeboten werden, erfolgt die Authentifizierung entweder über die TAXISnet-Authentifizierung oder über eine vom Dienstanbieter bereitgestellte kundenspezifische Authentifizierung.

Seit 2019 besteht die Möglichkeit, sich für ein TAXISnet-Konto (Benutzername/Passwort) anzumelden, sich erneut anzumelden oder die Anmeldedaten zur Authentifizierung vollständig online wiederherzustellen (zuständige Behörde ist die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, Ανεяάρτητη Αρ Δημοσίяν Εσόδяν). Das Online-Verfahren wird vom Verwender wie folgt durchgeführt:

  • Website https://kleidarithmos.gov.gr/ öffnen
  • Eingabe der
    • nationalen Identifikationsnummer
    • Steuer-Identifikationsnummer (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου)
    • Kontonummer (IBAN) eines aktiven Bankkontos, dessen Begünstigter oder Mitbegünstigter die betreffende Person ist
    • Mobiltelefonnummer und Mobilfunkanbieter, bei dem die Nummer registriert ist
  • Empfang der Zugangsdaten nach der Anmeldung

Weitere wichtige und interessante Bestimmungen dieses Gesetzes sind:

  • Artikel 5 Gesetz Nr. 4727/2020, Bibel für den digitalen Wandel: Ein fünfjähriges (jährlich aktualisiertes) Strategiedokument, das 2020 vom Ministerium für digitale Governance vorgelegt wurde und am 5. Juli 2021 als Staatsgesetz in Kraft trat. Darin wird der strategische Fahrplan für den digitalen Wandel in Griechenland festgelegt und umfasst sechs Schwerpunkte: i) Konnektivität, ii) digitale Kompetenzen, iii) digitaler Zustand, iv) digitaler Geschäftsverkehr, v) digitale Innovation und vi) Integration der digitalen Technologie in allen Wirtschaftszweigen. Die Bibel für den digitalen Wandel 2020–2025 ist hier (in griechischer Sprache) verfügbar.
  • Artikel 9 Gesetz Nr. 4727/2020, Dienststellen für digitale Governance bei den Ministerien: Jedes Ministerium muss eine Dienststelle für digitale Governance einrichten (auf jeder für zweckmäßig erachteten Verwaltungsebene), die für die Koordinierung aller Maßnahmen des jeweiligen Ministeriums im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel zuständig ist.
  • Artikel 11 Gesetz Nr. 4727/2020 Persönliche Nummer: Alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Sozialversicherungsnummer (Αριθμός Μητρώου Κοινωνικής Ασφάλισης) und Steuer-Identifikationsnummer (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) erhalten eine zwölfstellige, alphanumerische, eindeutige Nummer, die der Authentifizierung aller Behördenangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern dient. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde.

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