In Griechenland wurde 2019 gemäß Artikel 52 des Gesetzes Nr. 4635/2019 das „Zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung“ (Ενιαία Ψηφιακή Πύλη της Δημόσιας Διοίκησης) eingeführt, das vom Ministerium für digitale Governance umgesetzt und überwacht wird. Die verlinkten Inhalte sind in griechischer Sprache verfügbar. Mit dem Portal soll eine zentrale Plattform für alle elektronischen Dienste der Ämter und Behörden des Staates geschaffen werden. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass alle auf dieser Seite aufgeführten Verwaltungsvorgänge auch in Papierform durchgeführt werden können, unabhängig davon, ob sie teilweise oder vollständig online abgewickelt werden können.
GOV.GR ist das neue zentrale digitale Portal der griechischen öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Das Portal wird dynamisch weiterentwickelt. Die erste Beta-Version wurde im März 2020 für die Öffentlichkeit gestartet und umfasste bereits mehr als 500 entwickelte digitale Dienste, die auf der als einzige Anlaufstelle fungierenden zentralen Plattform zusammengefasst sind.
Seither hat sich GOV.GR zur Digitalplattform der Regierung entwickelt, auf der über 1 400 digitale Dienste bereitgestellt werden und die Millionen von Bürgerinnen und Bürgern die Abwicklung von Behördenangelegenheiten erleichtert. Ziel ist es, durch die Schaffung vertrauenswürdiger Dienste, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bessere Dienstleistungen anbieten zu können.
GOV.GR hat während der Covid-19-Pandemie eine sehr wichtige Rolle eingenommen, da es zur Zentralstelle für alle Dienste und Funktionen der öffentlichen Verwaltung wurde. So werden beispielsweise Impfzertifikate, Bescheinigungen über positive/negative Testergebnisse, Schulausweise und andere damit zusammenhängende Dienste über GOV.GR bereitgestellt.
GOV.GR ist nach der dreistufigen Taxonomie aufgegliedert in Kategorien, Lebensereignisse und Dienste. Bürgerinnen und Bürger können mit nur drei Klicks den gewünschten Dienst aufrufen.
Im Jahr 2020 wurde der oben genannte Artikel aufgehoben und (implizit) durch die Artikel 22 bis 33 des Gesetzes Nr. 4727/2020 (in griechischer Sprache) ersetzt, in denen die Ziele, Definitionen, Dienste usw. der digitalen Governance, der Zugang zu Dokumenten, die Form elektronischer öffentlicher Urkunden usw. im griechischen öffentlichen Sektor (Staat) sowie die online bereitzustellenden Dienste präzisiert und detailliert dargelegt werden. In den Artikeln werden das Bestehen und die Ziele des Portals bekräftigt und spezifische Vorschriften und Verfahren dargelegt, die die Ämter und Behörden befolgen müssen, um den digitalen Zugang zu Dokumenten für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Der Hauptzweck des Portals besteht darin, dass Bürgerinnen und Bürger Dokumente von Ämtern und Behörden anfordern, empfangen oder abrufen können (z. B. Artikel 26 bis 28).
Im August 2023 umfasste das Portal 1 583 digitale Dienste in elf Kategorien. Es ist thematisch gegliedert in z. B. Beschäftigung und soziale Sicherheit, Familie, Vermögen und Steuern, Gesundheit; jeder Themenbereich verfügt über Unterrubriken (z. B. innerhalb des Bereichs Familie die Rubriken Sterbefälle, Geburt (Urkunden usw.), Scheidungen und Familienstand (Heiratsurkunden usw.).
Einige der oben genannten Dienste werden über das Portal selbst bereitgestellt, die meisten jedoch über die Online-Plattformen anderer Ämter oder Behörden (z. B. Ministerien). Das steht im Einklang mit den oben genannten Rechtsvorschriften, wonach Ämter und Behörden den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten müssen, ihre Angelegenheiten (so weit wie möglich) online zu erledigen. Deshalb werden auf der Plattform direkte Hyperlinks bereitgestellt. Alle Dienste sind jedoch im Portal als zentraler Plattform zusammengestellt, und zwar nach bestimmten Regeln unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung. Das Portal verfügt auch über einen eigenen elektronischen Posteingang für Bürgerinnen und Bürger, in dem jeder Verwender alle Dokumente finden kann, die von sonstigen Ämtern und Behörden auf Anfrage ausgestellt wurden. Wird ein Dokument von einem Amt oder einer Behörde auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern an deren elektronischen Posteingang gesendet, gilt dies als amtliche Zustellung des Dokuments (Artikel 26, Gesetz Nr. 4727/2020). Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Geburtsanzeigen) sind die meisten Dienste, die über die oder auf der Plattform bereitgestellt werden, griechischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es ist anzumerken, dass das Portal selbst (wie die meisten anderen Online-Plattformen, die die hier beschriebenen Dienste anbieten) bisher nur in griechischer Sprache verfügbar war (allerdings mit einem besonderen Zugang für Menschen mit Behinderungen). Seit April 2023 ist GOV.GR auch in englischer Sprache verfügbar.
Die Authentifizierung von Verwendern auf der Plattform erfolgt im Allgemeinen auf eine der folgenden Arten (Artikel 24); in der Regel wird dieser Vorgang durch eine Authentifizierung per Mobiltelefon ergänzt:
- Authentifizierung durch TAXISnet (das einheitliche Online-Steuersystem zur Einreichung von Steuererklärungen und allen relevanten Dokumenten, zur Überwachung von erhobenen oder ausstehenden Steuerzahlungen usw.)
- Elektronische Bankauthentifizierung (Benutzername und Passwort werden von der jeweiligen Bank der betroffenen Person bereitgestellt)
Für Dienste, die von der Plattform selbst bereitgestellt werden und hier aufgeführt sind, wird jedoch nur die erste Authentifizierungsmethode (TAXISnet) verwendet, da es sich bei diesen Diensten überwiegend um grundlegende Dienstleistungen handelt (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Verlust des Personalausweises usw.). Ein Dienst, der die zweite Art der Authentifizierung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet, ist beispielsweise der Verlust des nationalen Personalausweises, docs.gov.gr usw. Bei den Diensten, die in die Plattform integriert sind, aber von verschiedenen Online-Plattformen angeboten werden, erfolgt die Authentifizierung entweder über die TAXISnet-Authentifizierung oder über eine vom Dienstanbieter bereitgestellte kundenspezifische Authentifizierung.
Seit 2019 besteht die Möglichkeit, sich für ein TAXISnet-Konto (Benutzername/Passwort) anzumelden, sich erneut anzumelden oder die Anmeldedaten zur Authentifizierung vollständig online wiederherzustellen (zuständige Behörde ist die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, Ανεяάρτητη Αρ Δημοσίяν Εσόδяν). Das Online-Verfahren wird vom Verwender wie folgt durchgeführt:
- Website https://kleidarithmos.gov.gr/ öffnen
- Eingabe der
- nationalen Identifikationsnummer
- Steuer-Identifikationsnummer (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου)
- Kontonummer (IBAN) eines aktiven Bankkontos, dessen Begünstigter oder Mitbegünstigter die betreffende Person ist
- Mobiltelefonnummer und Mobilfunkanbieter, bei dem die Nummer registriert ist
- Empfang der Zugangsdaten nach der Anmeldung
Weitere wichtige und interessante Bestimmungen dieses Gesetzes sind:
- Artikel 5 Gesetz Nr. 4727/2020, Bibel für den digitalen Wandel: Ein fünfjähriges (jährlich aktualisiertes) Strategiedokument, das 2020 vom Ministerium für digitale Governance vorgelegt wurde und am 5. Juli 2021 als Staatsgesetz in Kraft trat. Darin wird der strategische Fahrplan für den digitalen Wandel in Griechenland festgelegt und umfasst sechs Schwerpunkte: i) Konnektivität, ii) digitale Kompetenzen, iii) digitaler Zustand, iv) digitaler Geschäftsverkehr, v) digitale Innovation und vi) Integration der digitalen Technologie in allen Wirtschaftszweigen. Die Bibel für den digitalen Wandel 2020–2025 ist hier (in griechischer Sprache) verfügbar.
- Artikel 9 Gesetz Nr. 4727/2020, Dienststellen für digitale Governance bei den Ministerien: Jedes Ministerium muss eine Dienststelle für digitale Governance einrichten (auf jeder für zweckmäßig erachteten Verwaltungsebene), die für die Koordinierung aller Maßnahmen des jeweiligen Ministeriums im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel zuständig ist.
- Artikel 11 Gesetz Nr. 4727/2020 Persönliche Nummer: Alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Sozialversicherungsnummer (Αριθμός Μητρώου Κοινωνικής Ασφάλισης) und Steuer-Identifikationsnummer (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) erhalten eine zwölfstellige, alphanumerische, eindeutige Nummer, die der Authentifizierung aller Behördenangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern dient. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde.
Zweck und Umfang: Mit diesem Dienst soll Verwendern die Möglichkeit gegeben werden, einen Schriftsatz (δικόγραφο) beim zuständigen Gericht einzureichen, der unter anderem Schadensersatzansprüche enthalten kann.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Υπουργείο Δικαιοσύνης).
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Rechtsanwälten zur Verfügung, die den Anspruchsteller vertreten.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über ihre individuelle, zugewiesene ID der Rechtsanwaltskammer, die sie bei ihrem Beitritt zur Rechtsanwaltschaft erhalten.
- Einzureichende Unterlagen: In den entsprechenden Feldern sind die angeforderten Angaben (z. B. Vorname, Nachname usw.) einzutragen. Darüber hinaus wird der Schriftsatz selbst benötigt.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das elektronische Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie ein entsprechendes Dokument in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Keine für das Verfahren (es können zusätzliche Kosten, wie z. B. Rechtsanwaltskosten usw. im Zusammenhang mit der Einreichung des Dokuments anfallen).
Links:
https://www.gov.gr/upourgeia/upourgeio-dikaiosunes/olomeleia-ton-proedron-ton-dikegorikon-sullogon-ellados/elektronike-katathese-dikographon-politika-poinika-dikasteria (in griechischer Sprache)
https://www.gov.gr/en/upourgeia/upourgeio-dikaiosunes/olomeleia-ton-proedron-ton-dikegorikon-sullogon-ellados/elektronike-katathese-dikographon-politika-poinika-dikasteria (in englischer Sprache)
Weitere Informationen über die Entschädigung durch den Täter sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Dieser Dienst soll es Verwendern ermöglichen, Schriftsätze (δικόγραφα) beim zuständigen Gericht einzureichen. Es kann sich um Gerichte jeder Art (Zivil-, Verwaltungs-, Strafgerichte) und jeder Instanz (erste Instanz, Rechtsmittelinstanz usw.) handeln.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Υπουργείο Δικαιοσύνης).
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Rechtsanwälten zur Verfügung, die an dem Verfahren beteiligt sind.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über ihre individuelle, zugewiesene ID der Rechtsanwaltskammer, die sie bei ihrem Beitritt zur Rechtsanwaltschaft erhalten.
- Einzureichende Unterlagen: In den entsprechenden Feldern sind die angeforderten Angaben (z. B. persönliche Daten des Antragstellers, Art des Verfahrens usw.) einzutragen. Darüber hinaus werden die digital signierten Schriftsätze selbst benötigt.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das elektronische Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie ein entsprechendes Dokument in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Keine für das Verfahren (es können zusätzliche Kosten, wie z. B. Rechtsanwaltskosten usw. im Zusammenhang mit der Einreichung des Dokuments anfallen).
Links:
https://www.gov.gr/upourgeia/upourgeio-dikaiosunes/olomeleia-ton-proedron-ton-dikegorikon-sullogon-ellados/elektronike-katathese-dikographon-politika-poinika-dikasteria (in griechischer Sprache)
https://www.gov.gr/en/upourgeia/upourgeio-dikaiosunes/olomeleia-ton-proedron-ton-dikegorikon-sullogon-ellados/elektronike-katathese-dikographon-politika-poinika-dikasteria (in englischer Sprache)
Weitere Informationen über die Möglichkeiten, ein Verfahren bei Gericht einzuleiten, sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: In der griechischen Rechtsordnung ist anerkannt, dass ein Dokument jeglicher Art (in Papierform, in elektronischer Form usw.) auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) zugestellt werden kann, sofern der Empfänger der Entgegennahme des Dokuments auf elektronischem Wege in irgendeiner Weise zugestimmt hat. In einigen Verfahren, insbesondere im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, können Dokumente, die das Gerichtsverfahren betreffen, Personen auf elektronischem Wege zugestellt werden. Bei gerichtlichen Dokumenten, die vor einem Gerichtsverfahren übermittelt werden, wie z. B. außergerichtliche Abmahnungen (εξώδικες διαμαρτυρίες) usw., erfolgt die Zustellung jedoch nach wie vor hauptsächlich in Papierform durch Gerichtsvollzieher.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Υπουργείο Δικαιοσύνης).
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Rechtsanwälten zur Verfügung, die an dem Verfahren beteiligt sind.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über ihre individuelle, zugewiesene ID der Rechtsanwaltskammer, die sie bei ihrem Beitritt zur Rechtsanwaltschaft erhalten.
- Einzureichende Unterlagen: In den entsprechenden Feldern sind die angeforderten Angaben (z. B. Vorname, Nachname usw.) einzutragen. Darüber hinaus werden die Schriftsätze selbst benötigt.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das elektronische Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie ein entsprechendes Dokument in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Für die Zustellung wird eine Festgebühr in Höhe von 50 EUR erhoben, die per Banküberweisung an das „Griechische Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte“ auf folgendes Bankkonto zu zahlen ist: National Bank of Greece, Kontonummer: 23/2341147896, ΙΒΑΝ: GR9101000230000002341147896, Swift-Code: BNGRGRAA.
Für alle Zustellungsanträge ist das beschriebene Verfahren zu verwenden. Anträge, denen die erforderliche Bestätigung der Bank über den Zahlungseingang nicht beigefügt ist, werden ohne Bearbeitung zurückgesandt.
Link:
Weitere Informationen über die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente in Griechenland sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Mit diesem Dienst soll die Versteigerung beschlagnahmten Vermögens (Zwangsvollstreckungen durch Banken, Schulden gegenüber dem Staat usw.) durchgeführt und Personen, die an der Abgabe von Geboten und dem Erwerb solcher Vermögenswerte interessiert sind, die Gelegenheit gegeben werden, dies auf elektronischem Wege zu erledigen.
Zuständige Behörde: Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes (Συμβολαιογραφικός Σύλλογος Εφετείων Αθηνών, Πειραιώς, Αιγαίου και Δωδεκανήσου)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Notaren zur Verfügung sowie Verwendern, die am Erwerb von Vermögenswerten interessiert sind.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über ihre individuellen, zugewiesenen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort), die sie bei der Anmeldung auf der Plattform erhalten. Für die Anmeldung auf der Plattform sind TAXISnet-Anmeldedaten zur Authentifizierung erforderlich.
- Einzureichende Unterlagen: Da es sich um ein kompliziertes und mehrstufiges rechtliches Verfahren handelt, sind eine Vielzahl von Unterlagen und unterschiedliche Informationen erforderlich. Zu den einzureichenden Unterlagen können eine Bewertung des Vermögens, Urkunden usw. gehören.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das elektronische Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie ein entsprechendes Dokument in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein (in mehreren Phasen des Verfahrens kann es erforderlich sein, Unterlagen per Post einzureichen, z. B. die entsprechende Vollmacht für den Auftrag, die an den für die Versteigerung zuständigen Notar geschickt werden muss).
Kosten: Keine für das Verfahren (es können zusätzliche Kosten, wie z. B. Rechtsanwaltskosten usw. im Zusammenhang mit der Einreichung des Dokuments anfallen).
Links:
https://www.eauction.gr/ (in griechischer Sprache)
https://www.eauction.gr/en/ (in englischer Sprache)
Weitere Informationen über elektronische Versteigerungen in Griechenland sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Mit diesem Dienst soll es Verwendern ermöglicht werden, Informationen über Mediationsdienste, z. B. Verzeichnisse der Mediatoren usw., in bestimmten Zivilverfahren zu finden.
Zuständige Behörde: Justizministerium (Υπουργείο Δικαιοσύνης).
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Verwendern zur Verfügung, bei denen es sich um eine betroffene Person oder um einen Mediator handelt.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über die eigenen TAXISnet-Anmeldedaten.
- Einzureichende Unterlagen: Da es sich um ein kompliziertes und mehrstufiges rechtliches Verfahren handelt, sind eine Vielzahl von Unterlagen und unterschiedliche Informationen erforderlich. Zu den einzureichenden Unterlagen können Stellungnahmen usw. gehören.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein, der oben genannte Dienst dient lediglich der Suche nach Unterlagen, Mediatoren, Informationen usw. Mediation findet im Live-Format statt.
Kosten: Keine für das Verfahren (es können zusätzliche Kosten, wie z. B. Rechtsanwaltskosten usw. im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren selbst oder der Anfertigung verschiedener erforderlicher Dokumente anfallen).
Link:
https://www.diamesolavisi.gov.gr/
Weitere Informationen über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mediationsdiensten in Griechenland sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Mit diesem Dienst soll es Verwendern ermöglicht werden, eine Gesellschaft jeglicher Rechtsform eintragen zu lassen und zu gründen.
Zuständige Behörde: Zentralverband der griechischen Handelskammern (Κεντρική Ένωση Επιμελητηρίων Ελλάδος)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Dieser Dienst steht Gründern von Gesellschaften sowie anderweitig zur Gründung einer Gesellschaft befugten Personen zur Verfügung.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Identifizierung und Authentifizierung der Verwender erfolgt über die eigenen TAXISnet-Anmeldedaten
- Einzureichende Unterlagen: In den entsprechenden Feldern sind die angeforderten Angaben (z. B. Vorname, Nachname usw.) einzutragen. Darüber hinaus sind je nach Rechtsform des Unternehmens, der Nationalität der Gründer usw. verschiedene Unterlagen erforderlich, die im Ministerialbeschluss Nr. 63577/13.06.2018 im Einzelnen festgelegt sind. Dazu gehören eidesstattliche Versicherungen der Gründer, Gesellschaftsvertrag, Personalausweis oder Reisepass usw.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das elektronische Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie ein entsprechendes Dokument in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst selbst ist kostenlos. Die Gründung einer Gesellschaft über das System ist jedoch mit Kosten (zwischen 50 EUR und mehr als 1 000 EUR) verbunden, die von der Rechtsform der Gesellschaft, der Anzahl der Gesellschafter und dem Gründungskapital abhängen. Die Gründung der Gesellschaft selbst kann zu zusätzlichen Kosten führen, wie z. B. dem Gründungskapital.
Links:
https://eyms.businessportal.gr/auth (in griechischer Sprache)
https://www.gov.gr/ipiresies/epikheirematike-drasterioteta/adeiodoteseis-kai-summorphose/katakhorise-sto-geniko-emporiko-metroo-geme (in griechischer Sprache)
https://www.gov.gr/en/ipiresies/epikheirematike-drasterioteta/adeiodoteseis-kai-summorphose/katakhorise-sto-geniko-emporiko-metroo-geme (in englischer Sprache)
Zweck und Umfang: Mit diesem Dienst soll es Verwendern ermöglicht werden, durch Eingabe der Basisdaten der Gesellschaft (z. B. Steuer-Identifikationsnummer der Gesellschaft, Name usw.) nach grundlegenden Informationen über alle in Griechenland eingetragenen Gesellschaften zu suchen.
Zuständige Behörde: Zentralverband der griechischen Handelskammern (Κεντρική Ένωση Επιμελητηρίων Ελλάδος)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt, der Dienst ist frei zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Entfällt, der Dienst ist frei zugänglich.
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Keine
Link: https://www.businessregistry.gr/publicity/index (in griechischer und englischer Sprache)