Estland ist ein kleines Land, in dem alle digitalen öffentlichen Dienste auf nationaler (nicht regionaler) Ebene verwaltet werden. Die wichtigsten öffentlichen elektronischen Dienste und Portale in Estland sind:
- Estnisches Portal für elektronische Behördendienste (ein Online-Portal, das aktuelle Informationen zu allen Verwaltungstätigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen bereitstellt, z. B. Ausbildung, Familienereignisse, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit usw. Das Portal bietet auch praktische Orientierungshilfen und Ratschläge zur Nutzung sowie eine Suchfunktion nach öffentlichen Diensten). Abrufbar unter https://www.eesti.ee/et.
- Melderegister (ein elektronisches Selfservice-Portal für die Dienste des Melderegisters). Abrufbar unter https://www.rahvastikuregister.ee.
- Elektronisches Unternehmensregister (stellt gesetzliche und statistische Daten über estnische Unternehmen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, staatliche und lokale Regierungsbehörden und Selbstständige bereit und kann auch bei der Gründung eines Unternehmens über den Dienst des elektronischen Unternehmensregisters zur Eintragung von Unternehmen oder zur Einreichung bestimmter Unternehmensdokumente verwendet werden). Abrufbar unter https://ariregister.rik.ee/est.
- Elektronisches Grundbuch (enthält rechtliche Daten zu allen Liegenschaften in Estland). Abrufbar unter https://kinnistusraamat.rik.ee/Login.aspx?lang=Eng.
- Portal für Immobilien (zur Einreichung von Anträgen auf Eintragung von Immobilien). Abrufbar unter https://kinnistuportaal.rik.ee/login.aspx?ReturnUrl=%2fKAEP%2flogin.aspx.
- Strafregister (enthält Daten über verurteilte Personen und ihre Strafen). Abrufbar unter https://www.rik.ee/en/criminal-records-database.
- Elektronische Akte (zur Teilnahme an Zivil-, Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren). Abrufbar unter http://www.e-toimik.ee.
- (Elektronischer) Staatsanzeiger (zur Online-Veröffentlichung aller estnischen Rechtsvorschriften). Abrufbar unter http://www.riigiteataja.ee.
- Amtliche Bekanntmachungen (zur Veröffentlichung aller Mitteilungen, Ausschreibungen und Bekanntmachungen, die nach estnischem Recht amtlich veröffentlicht werden müssen). Abrufbar unter https://www.ametlikudteadaanded.ee.
- Zentrales Portal für Beschaffungen (zur Beschaffung von Ausstattung für Ministerien und andere Behörden). Abrufbar unter https://kesksedhanked.rik.ee.
- Güterstandsregister (enthält Daten über die von den Ehepartnern gewählten ehelichen Güterstände und Güterstandsvereinbarungen). Abrufbar unter https://abieluvararegister.rik.ee.
- Schiffsregister (enthält Daten zu den estnischen See- und Binnenschiffen). Abrufbar unter https://laevakinnistusraamat.rik.ee.
- Elektronischer Notar (ein Portal, das Notare bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt und die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Staat ermöglicht). Der Dienst steht nicht der Allgemeinheit zur Verfügung, sondern nur Notaren und Notariatsmitarbeitenden.
- Elektronisches System für Beschlagnahmen (zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Staat und Kredit- und Zahlungsinstituten). Zur Nutzung des Dienstes muss ein digital signierter Antrag beim Zentrum für Register und Informationssysteme (RIK) eingereicht werden. Der Dienst steht nicht der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die meisten dieser Dienste werden vom Zentrum für Register und Informationssysteme (Riigi Infosüsteemide Keskus) unterstützt, doch jeder Dienst fällt in die Zuständigkeit einer anderen Behörde (verschiedene Ministerien, Gerichte).
Die meisten Dienste sind über die estnischen mobilen Zugangsdienste SmartID oder Mobiil ID oder den nationalen Personalausweis und ein Kartenlesegerät zugänglich. Das Portal für elektronische Behördendienste ist auch über die eID der EU zugänglich.
Zweck und Umfang: Der estnische Staat finanziert zwei Arten von Prozesskostenhilfe für estnische Staatsbürgerinnen und -bürger sowie in Estland lebende Personen:
- Vorläufige Rechtsberatung, die durch vom Staat finanzierte juristisch tätige Organisationen angeboten wird.
- Staatliche Prozesskostenhilfe ist ein für Personen bereitgestellter juristischer Dienst, dessen Kosten vom Staat übernommen werden.
Zuständige Behörde:
- Vorläufige Rechtsberatung wird von folgenden vom Staat finanzierten juristisch tätige Organisationen angeboten, die vom Justizministerium für einen befristeten Zeitraum ausgewählt werden:
- OÜ Hugo: Allgemeine vorläufige Rechtsberatung für alle Einwohner Estlands, deren monatliches Gehalt weniger als 1 200 EUR beträgt, https://hugo.legal.
- MTÜ Eesti Puuetega Inimeste Koda: Allgemeine vorläufige Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen, https://epikoda.ee/mida-me-teeme/noustamine/oigusnoustamine.
- Verband der estnischen Rentnervereinigungen: Allgemeine vorläufige Rechtsberatung für Rentner, http://www.eakad.ee/tasuta-oigusabi/.
- Staatliche Prozesskostenhilfe ist in der Regel bei estnischen Gerichten zu beantragen. Prozesskostenhilfe wird von estnischen Rechtsanwälten angeboten und von der estnischen Rechtsanwaltskammer koordiniert.
Zugangsbedingungen:
- In den meisten Verfahren ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht zu stellen. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist bei einer Ermittlungsbehörde oder Staatsanwaltschaft zu stellen, wenn die Person einer Straftat verdächtigt wird, bei der die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht zwingend vorgeschrieben ist.
- Das Antragsformular ist sowohl auf der Website des Justizministeriums als auch bei jedem Gericht und jeder Rechtsanwaltskanzlei erhältlich. In Strafverfahren ist der Antrag auf Bestellung eines Strafverteidigers durch einen Verdächtigen, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, vereinfacht; in einem solchen Fall müssen nur die Angaben zum Antragsteller, die Sprache, in der sich der Antragsteller mit dem für die Prozesskostenhilfe hinzuzuziehenden Rechtsanwalt verständigen kann, und das Aktenzeichen der Strafsache, in der die Mitwirkung des Strafverteidigers beantragt wird, angegeben werden.
- Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist in estnischer Sprache zu stellen. Ein Antrag kann auch in englischer Sprache gestellt werden, wenn eine natürliche Person mit Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eine Bürgerin oder ein Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eine juristische Person mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Prozesskostenhilfe beantragt.
- Antragsteller, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, müssen einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung über ihre finanziellen Verhältnisse beifügen, die vom Antragsteller zu unterzeichnen ist, sowie, falls möglich, weitere Nachweise zu den finanziellen Verhältnissen. Verdächtige in Strafverfahren, die die Bestellung eines Strafverteidigers beantragen, müssen ihrem Antrag keine Erklärung über ihre finanziellen Verhältnisse beifügen. Hat eine Person ihren Aufenthalt nicht in Estland, so hat sie ihrem Antrag eine Erklärung der zuständigen Behörden des Wohnsitzstaats beizufügen, aus der sich ihr Einkommen und das ihrer Familienangehörigen während der letzten drei Jahre ergibt. Kann die Erklärung aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, nicht eingereicht werden, kann über die Gewährung der Prozesskostenhilfe ohne Vorlage der Erklärung entschieden werden.
- Das Formblatt für die Erklärung über die finanziellen Verhältnisse ist auf der Website des Justizministeriums sowie bei jedem Gericht und jeder Rechtsanwaltskanzlei erhältlich.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, Anträge können elektronisch bei den Gerichten eingereicht werden.
Kosten:
- Die vorläufige Rechtsberatung durch HUGO Legal wird für alle in Estland wohnhaften Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1 200 EUR gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 EUR erbracht. Die Rechtsberatung erfolgt in persönlichen Gesprächen oder mit Zustimmung der betroffenen Person per Video- oder Telefonkonferenz. Personen, die diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, müssen eine Eigenbeteiligung in Höhe von 5 EUR entrichten. Dies beinhaltet zwei Stunden Rechtsberatung, entweder persönlich oder mit Zustimmung der Person per Video- oder Telefonkonferenz. Rechtsberatung für weitere drei Stunden kann zu einem reduzierten Preis von 45 EUR pro Stunde in Anspruch genommen werden.
- Prozesskostenhilfe wird vom Staat bereitgestellt und ist in der Regel kostenlos. Es ist jedoch möglich, dass Prozesskostenhilfe mit der Verpflichtung gewährt wird, diese später zurückzuerstatten.
Link:
Weitere Informationen über staatliche Prozesskostenhilfe in Estland sind auf der Website der estnischen Rechtsanwaltskammer verfügbar.
Zweck und Umfang:
In Estland gibt es keine nationalen (elektronischen oder nichtelektronischen) Systeme zur Geltendmachung von Entschädigungsleistungen. Schadensersatzansprüche können im Rahmen einer Adhäsionsklage im Strafverfahren gegenüber der beschuldigten Person geltend gemacht oder in einem gesonderten Zivilverfahren eingeklagt werden.
Zuständige Behörde: Gerichte
Zugangsbedingungen:
Die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen ist in Estland im Rahmen eines ordentlichen Zivilverfahrens oder einer Adhäsionsklage auf Schadensersatz im Rahmen eines Strafverfahrens möglich.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Entfällt
Link: Weitere Informationen über die Möglichkeit, im Rahmen eines Strafverfahrens eine Entschädigung geltend zu machen, sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Zivilverfahren können in Estland elektronisch über das Portal für elektronische Akten (e-Toimik) eingeleitet werden.
Zuständige Behörde: Das Portal für elektronische Akten wird vom Zentrum für Register und Informationssysteme (RIK) bereitgestellt.
Zugangsbedingungen:
- Das Portal für elektronische Akten ist online zugänglich unter https://etoimik.rik.ee. Der Zugang erfordert eine Anmeldung mit dem estnischen mobilen elektronischen Dienst Mobiil-ID oder mit einem nationalen Personalausweis unter Verwendung des Lesegeräts für elektronische Ausweise und des ID-Codes der Person.
- Das Portal für elektronische Akten steht in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Verfügung. Im Fall eines zivil- oder verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahrens kann das Verfahren über das System eingeleitet werden. Ferner können Dokumente eingereicht und Rechtsmittel eingelegt werden. Bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann eine begrenzte Zahl an Dokumenten zu laufenden Gerichtsverfahren eingereicht werden. Ein Antrag auf Einleitung des beschleunigten Verfahrens für Zahlungsanordnungen in Bezug auf eine Forderung oder einen Unterhaltsanspruch kann nur über das Internet gestellt werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente entfalten die gleiche Rechtswirkung wie Dokumente in Papierform.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Nutzung der elektronischen Akte ist kostenlos, aber für die Einreichung von Anträgen und Rechtsmitteln bei den Gerichten fallen die üblichen staatlichen Gebühren an. Staatliche Gebühren können über einen Bank-Link im System für elektronische Akten sowie außerhalb des Systems per Online-Banking oder in einer Bankfiliale bezahlt werden.
Link:
Weitere Informationen zur elektronischen Akte sind verfügbar unter https://www.rik.ee/en/e-file.
Weitere Informationen zur Online-Bearbeitung von Verfahren und zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Neben der gewöhnlichen Zustellung von Dokumenten stellen estnische Gerichte Dokumente elektronisch über das öffentliche Informationssystem für elektronische Akten (e-Toimik) zu, über das ein Verfahrensbeteiligter Zugang zu allen gerichtlichen Dokumenten seines Verfahrens hat. Die Dokumente können den Verfahrensbeteiligten in estnischen Gerichtsverfahren auch per E-Mail zugestellt werden.
Zuständige Behörde: Gerichte
Zugangsbedingungen:
- Die Dokumente können allen an einem estnischen Zivilverfahren Beteiligten, die dem Gericht ihre E-Mail-Adresse für Zustellungszwecke mitgeteilt haben, elektronisch zugestellt werden.
- Die Dokumente können auch elektronisch über das Portal für elektronische Akten zugestellt werden, aber der Empfänger muss das Dokument in diesem Portal öffnen, damit es als zugestellt gilt. Zugang zum Portal für elektronische Akten kann über den estnischen mobilen ID-Dienst Mobiil-ID oder durch Anmeldung mit einem Personalausweis über ein Lesegerät für Personalausweise erfolgen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente entfalten die gleiche Rechtswirkung wie nichtelektronische Dokumente.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, die Dokumente werden entweder per E-Mail (digital signierte Dokumente) oder über das Portal für elektronische Akten (e-Toimik) zugestellt. Die Zustellung des Dokuments im Portal für elektronische Akten gilt als erfolgt, sobald der Empfänger das Dokument öffnet. Der Empfänger kann das Dokument im Portal für elektronische Akten herunterladen.
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link:
Weitere Informationen über die elektronische Zustellung gerichtlicher Schriftstücke in Estland sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Online-Zwangsversteigerungen werden von estnischen Gerichtsvollziehern organisiert.
Zuständige Behörde:
- Die estnischen Gerichtsvollzieher organisieren Zwangsversteigerungen. Das Verzeichnis der estnischen Gerichtsvollzieher ist auf der Website des Berufsverbands der Gerichtsvollzieher, der Estnischen Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter (Kohtutäiturite ja Pankrotihaldurite Koda), verfügbar: https://kpkoda.ee/kohtutaiturid/kohtutaiturid-kontakt/.
- Das Portal für Online-Versteigerungen wird von der estnischen Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter bereitgestellt und ist hier verfügbar.
Zugangsbedingungen:
- Eine Person, die an einer bestimmten Versteigerung teilnehmen möchte, muss sich gemäß den Vorschriften bis zu dem in der Bekanntmachung der Versteigerung genannten Termin zur Teilnahme an der Versteigerung anmelden und die Sicherheitsleistung entrichten, sofern die Zahlung einer Sicherheitsleistung Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung ist und die betreffende Person nicht von Rechts wegen davon befreit ist. Alle zur Versteigerung angemeldeten Teilnehmer, die über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen und deren Teilnahmeberechtigung nicht gesetzlich oder anderweitig beschränkt ist, können Angebote abgeben.
- Ein Antrag auf Teilnahme an einer öffentlichen Versteigerung ist digital zu signieren oder handschriftlich zu unterzeichnen. Die Einreichung des Teilnahmeantrags kann durch Übermittlung an die in der Bekanntmachung der Versteigerung angegebene E-Mail-Adresse des Gerichtsvollziehers oder durch Hochladen des Antrags auf dem Versteigerungsportal erfolgen. Der Teilnahmeantrag muss nicht verschlüsselt sein, doch der Gerichtsvollzieher legt das spezifische Anmeldeverfahren fest. Im Falle einer mündlichen Versteigerung muss der Umschlag versiegelt sein.
- Zur Abgabe eines Angebots auf dem Versteigerungsportal muss sich der Teilnehmer mittels Personalausweis, mobiler ID oder Benutzername und Passwort einloggen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten:
- Die erforderlichen Zahlungen (Sicherheitsleistung, Gebühren, Kaufpreis, usw.) können auf elektronischem Wege über Internet-Banking, auf das seitens des Gerichtsvollziehers angegebene Bankkonto oder auf dem Versteigerungsportal über einen Zahlungsdienstleister erfolgen. Der genaue Betrag hängt von der jeweiligen Versteigerung ab.
Link:
Weitere Informationen über öffentliche Zwangsversteigerungen in Estland sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Die Vorschriften für Schlichtungsverfahren sind im Gesetz über Schlichtungsverfahren (Lepitusseadus) festgelegt. Das im Gesetz über Schlichtungsverfahren (Lepitusseadus) vorgesehene Schlichtungsverfahren wird eingesetzt, um zivilrechtliche Streitigkeiten gütlich beizulegen. In Estland gibt es derzeit keinen Online-Schlichtungsdienst. Kommunale oder staatliche Schlichtungsstellen können ebenfalls beauftragt werden, wenn dies im entsprechenden Gesetz so vorgesehen ist.
Zuständige Behörde:
- Gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren (Lepitusseadus) kann jede natürliche Person, die von den Parteien als Schlichter benannt wird, als Schlichter tätig werden. Auch Rechtsanwälte und Notare können als Schlichter tätig werden.
- In familienrechtlichen Streitigkeiten tätige Schlichter haben eine Berufsorganisation gegründet, nämlich den Estnischen Verband der Mediatoren (Eesti Lepitajate Ühing), der auch grenzüberschreitende Familienmediation anbietet.
- Der Justizkanzler legt Streitigkeiten bei, in denen es um Diskriminierung geht und in denen eine Person erklärt, aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Nationalität (ethnische Herkunft), der Hautfarbe, Sprache, Herkunft, Religion, politischer oder sonstiger Weltanschauungen, der Eigentumsverhältnisse oder des sozialen Status, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder einer sonstigen, im Gesetz genannten Eigenschaft diskriminiert worden zu sein.
- Der staatliche Schlichter schlichtet bei kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
Zugangsbedingungen:
- In Estland kann sich jede Person an eine Schlichtungsstelle oder einen Mediator wenden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Dies ist nicht möglich.
Kosten: Die Kosten für das Schlichtungsverfahren werden von den Parteien getragen und richten sich nach der Vereinbarung, die sie mit dem Schlichter getroffen haben.
Link:
Weitere Informationen über Mediationsdienste in Estland sind hier verfügbar.
Das estnische Gesetz über Schlichtungsverfahren (Lepitusseadus) ist hier (in englischer Sprache) verfügbar.
Weitere Informationen über den Estnischen Verband der Mediatoren sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang:
- Sowohl die Gründung von Gesellschaften als auch der Zugang zu Informationen über Gesellschaften sind in Estland elektronisch verfügbar. Zu diesem Zweck wurde ein zentrales, öffentlich zugängliches Portal eingerichtet, das sogenannte elektronische Unternehmensregister, https://ariregister.rik.ee/eng, das neben der allgemeinen Suchfunktion und der Unternehmensgründung auch zusätzliche Dienstleistungen anbietet. Das elektronische Unternehmensregister enthält die Daten aller in Estland eingetragenen juristischen Personen. Darüber hinaus sind über das Register auch Informationen über ausländische Unternehmen verfügbar, die in Estland tätig sind.
- Das elektronische Unternehmensregister dient auch als Portal für die Eintragung eines neuen Unternehmens, eines selbstständig Erwerbstätigen, eines gemeinnützigen Vereins oder einer staatlichen oder kommunalen Behörde in das Register. Auf der Website des elektronischen Unternehmensregisters gibt es dafür einen eigenen Abschnitt („Gründung“).
Zuständige Behörde:
- Die Website des elektronischen Unternehmensregisters wird vom Zentrum für Register und Informationssysteme (Registrite ja Infosüsteemide Keskus), einer dem estnischen Justizministerium unterstellten Behörde, unterstützt und betrieben. Der Inhalt des Registers wird jedoch von der Registerabteilung des Landgerichts Tartu (Tartu Maakohtu registriosakond) verwaltet, die für die Änderung der Angaben im Register zuständig ist.
- Bei Problemen beim Zugang zur Website des elektronischen Unternehmensregisters können das Kontaktformular oder die auf der Website des elektronischen Unternehmensregistern angegebenen Kontaktdaten verwendet werden. Die Kontaktdaten der Registerabteilung des Landgerichts Tartu sind auf der Website des Gerichts verfügbar.
Zugangsbedingungen:
- Das elektronische Unternehmensregister ist über den estnischen Personalausweis (und ein Kartenlesegerät) oder die nationalen mobilen ID-Dienste Mobiil-ID oder Smart-ID zugänglich.
- In Belgien, Finnland, Lettland und Portugal wohnhafte Personen können mit ihrem nationalen Personalausweis (und einem Kartenlesegerät) auf das elektronische Unternehmensregister zugreifen. Der Zugang zum Portal kann auch über die litauische Mobile-ID und die litauischen und lettischen Smart-ID-Dienste erfolgen.
- Registrierte Nutzer (von kostenpflichtigen Diensten) können sich mit Benutzernamen und Passwort auf dem Portal anmelden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, in Estland kann ein Unternehmen über das elektronische Unternehmensregister gegründet werden.
Gebühren:
- Die allgemeinen Dienste des elektronischen Unternehmensregisters (Suche nach Unternehmen und ihren amtlichen Nummern sowie Abfrage allgemeiner Unternehmensinformationen) sind kostenlos.
- Für die Abfrage spezieller Informationen über Unternehmen (z. B. Jahresberichte, Gesellschaftsverträge) ist eine Gebühr in Höhe von 2 EUR pro Dokument zu entrichten. Zahlungen können per Online-Banking vorgenommen werden.
- Für die Gründung eines Unternehmens über das elektronische Unternehmensregister ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Die staatliche Gebühr richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens und ist im Gebührengesetz (Riigilöivuseadus) festgelegt. Für die Gründung des am häufigsten eingetragenen Unternehmens, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing), muss beispielsweise eine staatliche Gebühr in Höhe von 145 EUR entrichtet werden.
- Das elektronische Unternehmensregister bietet einen zusätzlichen Dienst, E‑Finanzen, eine Buchhaltungssoftware für kleine Unternehmen in Estland. Der Dienst ist im ersten Jahr kostenlos. Informationen zu diesem Dienst sind auf der E-Finanzen-Website verfügbar.
Link: Das elektronische Unternehmensregister ist abrufbar unter https://ariregister.rik.ee/eng.
Zweck und Umfang:
- In Estland gibt es keinen öffentlichen Online-Übersetzungsdienst im Bereich Justiz, außer für einige öffentlichen Urkunden, die in der Verordnung (EU) 2016/1191 aufgeführt sind.
- Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden können (auch elektronisch) beim Melderegister (Rahvastikuregister) in englischer, deutscher und französischer Sprache angefordert werden, wenn eine Person diese Dokumente zur Vorlage im Ausland benötigt.
- Es ist nicht erforderlich, von den estnischen Behörden ausgestellte Dokumente anderen estnischen Behörden vorzulegen, da alle estnischen Behörden Zugang zum Melderegister (Rahvastikuregister) haben, in dem die Informationen über personenbezogene Daten/Familienereignisse erfasst werden.
- Verfahren an estnischen Gerichten und anderen Verwaltungsbehörden werden in der Amtssprache (Estnisch) durchgeführt. Wenn eine Person einen Rechtsbehelf, einen Antrag, eine Petition usw. bei den estnischen Behörden einreichen möchte, muss sie dies in estnischer Sprache vornehmen und kann dabei einen beliebigen Übersetzungsdienst nutzen. Jedoch müssen alle amtlichen Urkunden, die bei estnischen Behörden eingereicht werden, von vereidigten Übersetzern übersetzt werden, sofern diese nicht in estnischer Sprache verfasst oder von estnischen Behörden ausgestellt wurden.
Zuständige Behörde:
- Die in der Verordnung (EU) 2016/1191 aufgeführten öffentlichen Urkunden werden vom Melderegister (Rahvastikuregister) ausgestellt.
- In Estland müssen alle ausländischen amtlichen Urkunden, deren Übersetzung amtlich oder beglaubigt sein muss, von einem freiberuflichen Übersetzer – einem vereidigten Übersetzer – übersetzt werden. Nur Personen, denen die Berufsbezeichnung „vereidigter Übersetzer“ verliehen wurde, dürfen die Tätigkeiten eines vereidigten Übersetzers ausüben. Das Verfahren zur Erlangung der Berufsbezeichnung „vereidigter Übersetzer“ ist im Gesetz über vereidigte Übersetzer (2013) geregelt. Voraussetzung für die Tätigkeit als vereidigter Übersetzer ist das Bestehen einer vom Justizministerium durchgeführten Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt und der Name des Übersetzers auf der vom Justizministerium verwalteten Website für vereidigte Übersetzer veröffentlicht.
Zugangsbedingungen:
- Jede Person, deren Daten im estnischen Melderegister gespeichert sind, kann bei den örtlichen Behörden Auskunft hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten verlangen. Ein Verzeichnis dieser Behörden mit den entsprechenden Kontaktdaten ist auf der Webseite des Innenministeriums verfügbar.
- Jede Person, deren Daten im estnischen Melderegister erfasst sind, kann sich auch elektronisch über das Portal des elektronischen Melderegisters beim Melderegister anmelden. Zur Anmeldung beim Portal muss eine Person die estnischen mobilen Dienste SmartID, Mobiil ID oder den nationalen Personalausweis und ein entsprechendes Kartenlesegerät verwenden. Das Portal kann in estnischer, englischer und russischer Sprache aufgerufen werden. Es ist möglich, über das Portal auf elektronischem Wege eine Ausfertigung einiger öffentlicher Urkunden anzufordern. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden können in bestimmten Fremdsprachen ausgestellt werden. Die Ausfertigungen dieser Urkunden können in englischer, französischer und deutscher Sprache angefordert werden. Nach Antragstellung und Zahlung der entsprechenden staatlichen Gebühr über Online-Zahlungsdienste werden die Ausfertigungen an die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Jede Person kann sich an vereidigte Übersetzer in Estland wenden, um eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde anzufordern. Die Kontaktdaten der vereidigten Übersetzer sind auf der Webseite des Justizministeriums veröffentlicht.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente:
- Die vom estnischen Melderegister elektronisch ausgestellten Ausfertigungen haben die gleiche Rechtswirkung wie in Papierform ausgestellte Dokumente.
- Die von einem vereidigten Übersetzer übersetzten Dokumente werden von den estnischen Behörden als beglaubigte Übersetzungen anerkannt.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, siehe oben.
Kosten:
- Für die vom Melderegister ausgestellten Ausfertigungen in Fremdsprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) oder mittels eines Formulars gemäß dem CIEC-Übereinkommen oder eines mehrsprachigen Formulars muss eine staatliche Gebühr entrichtet werden. Eine Ausfertigung in einer Fremdsprache kostet 10 EUR (in Papierform) bzw. 5 EUR (in digitaler Form) bzw. 20 EUR (wenn die Ausfertigung von einer estnischen Botschaft im Ausland ausgestellt wird). Ausfertigungen mittels eines Formulars gemäß dem CIEC-Übereinkommen kosten 10 EUR (in Papierform) oder 5 EUR (in digitaler Form). Ausfertigungen mittels eines mehrsprachigen Formulars kosten 20 EUR (in Papierform) oder 10 EUR (in digitaler Form).
- Die Vergütung für die Dienste vereidigter Übersetzer in Estland ist mit dem jeweiligen vereidigten Übersetzer zu vereinbaren.
Link:
- Weitere Informationen über die Möglichkeit, Geburts-, Scheidungs- und Heiratsurkunden in Fremdsprachen zu erhalten, sind verfügbar unter http://www.rahvastikuregister.ee.
Informationen zu vereidigten Übersetzern sind auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht. Auf der Webseite sind alle vereidigten Übersetzer, ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Anschrift) und Informationen über ihre sprachliche Spezialisierung aufgeführt. Die Kontaktdaten der vereidigten Übersetzer in Estland sind auch auf der Website der Berufsorganisation der vereidigten Übersetzer, der Kammer der vereidigten Übersetzer (Vandetõlkide Koda), verfügbar.