Luxemburg bietet einige Dienste im Bereich der Justiz online an. Die Website Guichet.lu enthält in französischer, deutscher und englischer Sprache detaillierte Informationen zu den Diensten (einschließlich elektronischer Behördendienste im Abschnitt „Formulare/Online-Dienste“ der jeweiligen Informationsseiten), die von öffentlichen Einrichtungen in Luxemburg angeboten werden.
Luxemburg bietet auch Unternehmen eine Vielzahl elektronischer Behördendienste über das elektronische RCS-Hinterlegungssystem zur elektronischen Hinterlegung von Unterlagen im Handels- und Firmenregister (RCS) an. Verwender müssen sich über ein Lux Trust-Produkt (z. B. Token, Smartcard, Signing Stick), über ihren luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID), über die App GouvID (nur wenn der Verwender auch eine luxemburgische Personalausweiskarte mit aktiviertem Zertifikat besitzt) oder über ein eIDAS-Authentifizierungssystem anmelden.
Haftungsausschluss
Die Wiedergabe/Vervielfältigung der Inhalte und Informationen, die auf der vom luxemburgischen Staat oder von dritten Rechtsträgern verwalteten luxemburgischen Seite dargestellt sind, unterliegt luxemburgischem Recht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Ist nichts anderes bestimmt, so ist die Wiedergabe/Vervielfältigung der auf der luxemburgischen Seite enthaltenen Informationen nur zu nicht kommerziellen Zwecken und nur mit Quellenangabe gestattet.
Ist für die Wiedergabe/Vervielfältigung oder die Verwendung von Text oder Multimediadaten (Ton, Bild, Anwendersoftware usw.) eine vorherige Genehmigung erforderlich, so tritt diese an die Stelle der vorstehend genannten allgemeinen Genehmigung, wobei gegebenenfalls sämtliche Nutzungsbeschränkungen anzugeben sind.
Der luxemburgische Staat schließt jegliche Haftung aus, die sich aus der Verwendung der auf der luxemburgischen Seite aufgeführten Informationen ergeben könnte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen nicht unbedingt immer vollständig, umfassend, exakt oder aktuell sind. Gibt es Abweichungen zwischen den auf dieser Seite veröffentlichten Texten und den Originaldokumenten, so gelten die Originaldokumente in der Fassung ihrer Veröffentlichung im Mémorial (Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg).
Auf der luxemburgischen Seite wird mitunter auf von dritten Rechtsträgern verwaltete Seiten verwiesen, die sich einer Kontrolle durch den luxemburgischen Staat entziehen und für die jegliche Haftung ausgeschlossen wird.
Der luxemburgische Staat übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden, die durch die Nutzung der vom luxemburgischen Staat oder von dritten Rechtsträgern verwalteten Seiten am Computersystem des Benutzers entstehen.
Der luxemburgische Staat schließt jegliche Haftung für den Fall aus, dass die Bereitstellung dieser Seiten – auch vorübergehend – unterbrochen wird.
Diese Klauseln über den Haftungsausschluss verfolgen nicht den Zweck, die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften geltenden Anforderungen zu umgehen oder die Haftung in den Fällen auszuschließen, in denen sie nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
Es ist nicht möglich, in Luxemburg einen Antrag auf Prozesskostenhilfe online zu stellen. Weitere Informationen über die Möglichkeit, in Luxemburg einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, sind auf der Seite Prozesskostenhilfe des Europäischen Justizportals und auf Guichet.lu verfügbar.
In Luxemburg gibt es keine elektronischen Behördendienste im Zusammenhang mit Entschädigungen. Weitere Informationen zu Diensten im Bereich Entschädigung in Luxemburg sind auf dem Europäischen Justizportal und auf Legilux.lu verfügbar.
In Luxemburg ist es nicht möglich, ein Zivilverfahren online einzuleiten. Weitere Informationen zur Einleitung eines Zivilverfahrens in Luxemburg sind im Informationsblatt des EJN und auf Legilux.lu verfügbar.
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist nach der Neuen Zivilprozessordnung (Nouveau Code de Procédure Civile) in Luxemburg nicht zulässig. Weitere Informationen über die Zustellung gerichtlicher Dokumente in Luxemburg sind im Informationsblatt des EJN und auf Legilux.lu verfügbar.
In Luxemburg gibt es keine öffentlichen Online-Dienste im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen.
Für die Reglementierung des Berufs des Mediators gibt es in Luxemburg keine zentrale Stelle. Öffentliche Online-Dienste im Zusammenhang mit der Mediation in Verwaltungsangelegenheiten werden vom Bürgerbeauftragten bereitgestellt. Weitere Informationen zu Mediationsdiensten in Luxemburg sind auf dem Europäischen Justizportal verfügbar.
Mediation durch den Bürgerbeauftragten
Zweck und Umfang: Einreichung einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit der Tätigkeit staatlicher und kommunaler Verwaltungen sowie staatlicher und kommunaler öffentlicher Einrichtungen.
Zuständige Behörde: Bürgerbeauftragter
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Jede natürliche oder juristische Person kann diesen Dienst in Anspruch nehmen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Identifizierung der antragstellenden Person im Online-Formular.
- Einzureichende Unterlagen: Unterlagen zur Begründung des Anspruchs, wie die angefochtene Verwaltungsentscheidung, Schriftverkehr/E-Mails usw.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Zweck und Umfang: In der wirtschaftlichen Interessenvereinigung der Luxemburgischen Unternehmensregister (Luxembourg Business Registers, LBR) sind der luxemburgische Staat, die Handelskammer und die Handwerkskammer gemeinsam vertreten. Ihre Aufgabe besteht darin, die verschiedenen Register, die ihr durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anvertraut werden, unter der Aufsicht des Justizministeriums zu verwalten und weiterzuentwickeln. Die Interessengemeinschaft LBR führt seit 2003 das Handels- und Firmenregister (RCS), über das die Verwender Informationen über Unternehmen abrufen können, und seit 2016 auch das Amtsblatt für die Veröffentlichung der gesetzlichen Dokumentation von Unternehmen (Elektronische Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen, RESA). Außerdem führt LBR seit 2019 das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE). Die Verwender können die zu hinterlegenden Unterlagen auch online einreichen, und unter anderem die Eintragung eines neuen Unternehmens beantragen.
Zuständige Behörde: Luxemburgische Unternehmensregister (LBR)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Dienst ist zugänglich für alle natürlichen und juristischen Personen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
- Zugang zu Informationen über Gesellschaften: Keine
- Eintragung von Gesellschaften: Die Nutzung des Dienstes zur elektronischen Einreichung (E-Filing) erfordert die Identifizierung des Verwenders und somit die Verwendung eines Produkts des Unternehmens „LuxTrust S.A.“, einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis oder eine luxemburgische Personalausweiskarte mit einem Zertifikat, das zumindest ein erhebliches Maß an Sicherheit bietet.
- Einzureichende Unterlagen:
- Zugang zu Informationen über Gesellschaften: Keine
- Eintragung von Gesellschaften: Dies richtet sich nach der Rechtsform der einzutragenden Gesellschaft. Die Liste der einzureichenden Unterlagen ist hier verfügbar.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein
Kosten:
- Zugang zu Informationen über Gesellschaften: Keine
- Eintragung von Gesellschaften: Dies richtet sich nach der Rechtsform der einzutragenden Gesellschaft. Weitere Informationen zu den Kosten für die Eintragung einer Gesellschaft sind hier verfügbar.
Links:
- Zugang zu Informationen über Gesellschaften
- Zugang zur elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA)
- Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE)
- Gründung von Gesellschaften: Hinterlegungen im Handels- und Firmenregister (RCS)
Weitere Informationen zu Diensten im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften sind in den RCS-Benutzerhandbüchern (nur in französischer Sprache) verfügbar.
In Luxemburg wurden keine öffentlichen Online-Übersetzungsdienste im Bereich der Justiz ermittelt.