Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt, deren Streitwert unter 5000 Euro liegt.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark –Anwendung.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen wird mit Hilfe von Formblättern durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren, es sei denn das Gericht hält eine Anhörung für erforderlich.
Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, sind in der Verordnung für die Parteien und das Gericht Fristen festgelegt.
In der Verordnung sind vier Formblätter vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite über geringfügige Forderungen.
Dokumente zum Thema
Leitfaden für Anwender des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (1838 Kb)
Praktischer Leitfaden für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (2074 KB)
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.
Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass alle Einträge verloren gehen, wenn Sie über 30 Minuten inaktiv bleiben und keinen Entwurf gespeichert haben!
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Letzte Aktualisierung : 28/07/2022